Drucksache - 1707/XVIII
Vor
der in Rede stehenden Immobile wurde durch Bauarbeiten bedingt, öffentliches
Straßenland in Anspruch genommen. Die erforderliche Genehmigung wurde seitens
des Eigentümers beantragt und durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde für
den Zeitraum vom 09.02.2009 – 08.06.2009 erteilt. Beschwerden über die
ordnungsgemäße Lagerung der Materialen sind hier nicht bekannt. Durch
Inaugenscheinnahme der Kollegen des Tiefbauamtes, konnten auf den 6m² Fläche
keine Feststellungen gemacht werden, die eine Beeinträchtigung für Fußgänger
hätte bedeuten können. Die
Materialien sind mit Ablauf der Genehmigung entfernt worden. Berlin-Spandau, den 17. Juni 2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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