Drucksache - 1672/XVIII
1. Zwischenbericht vom 13. November 2009 Auf Grundlage des Auftrages hat sich
das Bezirksamt mit der Bitte an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt, eine
entsprechende Prüfung vorzunehmen. Mit E-Mail vom 29. Dezember 2009
teilt hierzu die Senatsverwaltung für Finanzen - II G - nunmehr Folgendes mit: „Die aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben aus § 7 Schulgesetz notwendigen haushaltstechnischen Regelungen haben
bereits zu einer Zusammenfassung diverser Titel der Hauptgruppe 5 im Titel
53405 - Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 4 Schulgesetz - geführt. Die Titel 52507 -
Lernmittel - und 52509 - Lehrmittel und Unterrichtsmaterial inkl. IuK-Technik
in Schulen - sind wegen des notwendigen Nachweises einer zweckentsprechenden
Verwendung der über Mindeststandards zugewiesenen Mittel nicht einzubeziehen gewesen.“ Zu diesem Sachverhalt hat die für
Bildung zuständige Senatsverwaltung - II Ltr - mit Schreiben vom 26.10.2009 den
Berliner Schulen weitere Hinweise gegeben. Dieses Schreiben ist als Anlage
beigefügt. Darüber hinaus gehende Regelungen sind daher nicht möglich. Das Bezirksamt sieht den Auftrag der
Bezirksverordnetenversammlung Spandau damit als erledigt an. Berlin-Spandau, den 8. Januar 2010 Das Bezirksamt Birkholz Kleineidam Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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