Drucksache - 1662/XVIII
Die Rechtslage wurde im 1.
Zwischenbericht v. 16.6.2009 ausführlich dargestellt. Der Veranstalter hat
in diesem Jahr für das Pfingstkonzert an der scharfen Lanke eine Genehmigung
für eine Veranstaltung im Freien für Samstag und Sonntag jeweils bis 23:00 Uhr
beantragt. Die Anlage wurde nach Vorgaben des Umweltamtes eingepegelt und das Bühnenprogramm
war am Samstag um 21:30 Uhr und am Sonntag um 21:00 Uhr beendet. Dies
entspricht der Vorgehensweise des Veranstalters 2009 sowie der vergangenen
Jahre. Die Genehmigung wurde ihm vom Umweltamt im beantragten Umfang erteilt. Berlin-Spandau,
den 25. August 2010 Das
Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Begründung:
Das
Pfingstfest an der Scharfen Lanke und andere Feste in Spandau sind
Anziehungspunkte vieler Spandauerinnen und Spandauer und von vielen Gästen aus
Berlin und dem Umland. Sie dienen zur Attraktivitätssteigerung der Havelstadt.
Wenn Feste einmal im Jahr stattfinden und so kein Dauerbetrieb entsteht, ist es
aus unserer Sicht sinnvoll, die Veranstaltungsdauer auf Antrag der Veranstalter
auch über 23:00 Uhr hinaus zu ermöglichen. |
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