Drucksache - 1538/XVIII
Das Bezirksamt hat sich auftragsgemäß bei der zuständigen
oberen Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin -VLB-) für die Aufhebung
ihrer Anordnung vom 30.01.2009 zur zeitlichen (Aufhebung der Befristung auf
22-6 h) und räumlichen (bis Kerrweg) Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h eingesetzt. Dem Vortrag des Bezirksamtes ist seitens der VLB nicht
gefolgt worden, die Anordnung wurde vielmehr unter Hinweis auf das ursächliche,
von einem Anwohner geführte Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden
Bescheid der VLB bestätigt. Berlin-Spandau, den 19. Juni 2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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