Drucksache - 1513/XVIII
Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die Querungssituation in
der Wilhelmstraße im Bereich der nach dem deutschen Schriftsteller Bertolt
Brecht benannten Oberschule (BBO) geprüft. Im Bereich der BBO besteht seit dem 28.01.2009 eine zeitlich unbefristete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Der Schulausgang erfolgt über eine als Gehwegüberfahrt ausgestaltetes Tor, das auch als Feuerwehrzufahrt und als Zufahrt zum Schulgelände und zum Sportplatz dient. Unmittelbar daran schließt sich in nördlicher Richtung ein Haltestellenbereich an (Buslinien 134, 135 und OHV), direkt gefolgt von der Fußgängerfurt der LZA Wilhelmstr./Metzer Str. In dem gesamten vorgenannten Abschnitt, also vom Beginn der als Schulausgang genutzten Überfahrt bis einschließlich des LZA-Bereichs ist die Aufstellung eines Verkehrsschutzgitters zur Lenkung der Fußgängerströme nicht möglich. Das Bezirksamt hält aber den Einbau eines
Verkehrsschutzgitters auf dem Mittelstreifen der Wilhelmstraße für nicht
zweckmäßig. Es handelt sich bei der Bertolt-Brecht-Oberschule um eine
Gesamtsschule mit gymnasialer Oberstufe, das Alter der Schülerinnen und Schüler
beträgt demnach in der Regel mindestens 12 bis zu 19 Jahren. Jedem
durchschnittlichen Kind bzw. Jugendlichen dieses Alters dürfte das Übersteigen
eines üblicherweise etwa 1,20 m hohen Schutzgitters oder eines Schutzzauns
problemlos möglich sein und das Überwinden der Sperreinrichtung möglicherweise
einen gewissen Reiz des Regelbruchs auslösen könnte. Die Aufstellung noch
höherer Sperreinrichtungen lehnt das Bezirksamt aus städtebaulichen Erwägungen
strikt ab. Das Bezirksamt regt in diesem Kontext vielmehr ein
schulübergreifendes pädagogisches Projekt an, in welchem Schülerinnen und
Schüler der BBO beispielsweise ein Seminar für die Kinder der benachbarten
Christoph-Földerich-Grundschule durchführen, in dem sie die Bedeutung und
Wichtigkeit der Verkehrsregeln darstellen, dabei auch ihr eigenes Verhalten
reflektieren und damit nicht nur die Grundschüler sondern auch sie selbst einen
Erkenntnisgewinn hinsichtlich ihres eigenen Verhaltens im Straßenverkehr
erzielen. Das Bezirksamt bittet nach alledem, den Prüfauftrag der
Bezirksverordnetenversammlung Spandau damit als erfüllt anzusehen. (s. auch
Beschluss der BVV "Sozialpokal für die Wilhelmstadt") Berlin-Spandau, den 28.05.2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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