Drucksache - 1513/XVIII  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit vor der Bertold-Brecht-Oberschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
10.06.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bildung und Kultur Kenntnisnahme
10.11.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur überwiesen     
Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Kenntnisnahme
19.01.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 16.02.2009
Vorl. z. K. v. 28.05.2009

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die gefährlichen Verkehrssituationen zwischen Kfz

Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die Querungssituation in der Wilhelmstraße im Bereich der nach dem deutschen Schriftsteller Bertolt Brecht benannten Oberschule (BBO) geprüft.

 

Im Bereich der BBO besteht seit dem 28.01.2009 eine zeitlich unbefristete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Der Schulausgang erfolgt über eine als Gehwegüberfahrt ausgestaltetes Tor, das auch als Feuerwehrzufahrt und als Zufahrt zum Schulgelände und zum Sportplatz dient. Unmittelbar daran schließt sich in nördlicher Richtung ein Haltestellenbereich an (Buslinien 134, 135 und OHV), direkt gefolgt von der Fußgängerfurt der LZA Wilhelmstr./Metzer Str. In dem gesamten vorgenannten Abschnitt, also vom Beginn der als Schulausgang genutzten Überfahrt bis einschließlich des LZA-Bereichs ist die Aufstellung eines Verkehrsschutzgitters zur Lenkung der Fußgängerströme nicht möglich.

 

Das Bezirksamt hält aber den Einbau eines Verkehrsschutzgitters auf dem Mittelstreifen der Wilhelmstraße für nicht zweckmäßig.

 

Es handelt sich bei der Bertolt-Brecht-Oberschule um eine Gesamtsschule mit gymnasialer Oberstufe, das Alter der Schülerinnen und Schüler beträgt demnach in der Regel mindestens 12 bis zu 19 Jahren. Jedem durchschnittlichen Kind bzw. Jugendlichen dieses Alters dürfte das Übersteigen eines üblicherweise etwa 1,20 m hohen Schutzgitters oder eines Schutzzauns problemlos möglich sein und das Überwinden der Sperreinrichtung möglicherweise einen gewissen Reiz des Regelbruchs auslösen könnte. Die Aufstellung noch höherer Sperreinrichtungen lehnt das Bezirksamt aus städtebaulichen Erwägungen strikt ab.

 

Das Bezirksamt regt in diesem Kontext vielmehr ein schulübergreifendes pädagogisches Projekt an, in welchem Schülerinnen und Schüler der BBO beispielsweise ein Seminar für die Kinder der benachbarten Christoph-Földerich-Grundschule durchführen, in dem sie die Bedeutung und Wichtigkeit der Verkehrsregeln darstellen, dabei auch ihr eigenes Verhalten reflektieren und damit nicht nur die Grundschüler sondern auch sie selbst einen Erkenntnisgewinn hinsichtlich ihres eigenen Verhaltens im Straßenverkehr erzielen.

 

Das Bezirksamt bittet nach alledem, den Prüfauftrag der Bezirksverordnetenversammlung Spandau damit als erfüllt anzusehen. (s. auch Beschluss der BVV "Sozialpokal für die Wilhelmstadt")

 

 

Berlin-Spandau, den 28.05.2009

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                               Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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