Drucksache - 1384/XVIII
Nach
Übermittlung des o.a. Beschlusses an die dafür zuständige Senatsverwaltung für
Inneres und Sport hat die Standesamtsaufsicht am 17.12.2008 schriftlich allen Berliner
Standesämtern mitgeteilt, dass ab 01.01.2009 die bisherigen auf Bundesrecht
basierenden Gebühren im Personenstandswesen künftig auf der Grundlage des
Berliner Landesrechts zu erheben sind. (Rechtliche Grundlage ist in Berlin das
Gesetz über Gebühren und Beiträge.) Gleichzeitig
wurde festgelegt, dass sowohl die bisherigen Tatbestände als auch die Höhe der
Gebühren vorerst unverändert bleiben. Berlin-Spandau, den 04. Februar 2009 Das Bezirksamt Birkholz Meys Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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