Drucksache - 1384/XVIII  

 
 
Betreff: Änderungen zum Personenstandsrecht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStRin Meys
Verfasser:BzStR'in Meys 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.02.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 17.11.2008
Vorl. z. K. v. 04.02.2009

Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Gebühren für die Anmeldung zur Ehe

Nach Übermittlung des o.a. Beschlusses an die dafür zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Standesamtsaufsicht am 17.12.2008 schriftlich allen Berliner Standesämtern mitgeteilt, dass ab 01.01.2009 die bisherigen auf Bundesrecht basierenden Gebühren im Personenstandswesen künftig auf der Grundlage des Berliner Landesrechts zu erheben sind. (Rechtliche Grundlage ist in Berlin das Gesetz über Gebühren und Beiträge.)

Gleichzeitig wurde festgelegt, dass sowohl die bisherigen Tatbestände als auch die Höhe der Gebühren vorerst unverändert bleiben.

 

Berlin-Spandau, den 04. Februar 2009

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz          Meys

Bezirksbürgermeister          Bezirksstadträtin

Begründung:

 

 
 

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