Drucksache - 1318/XVIII  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3735, Titel 51420 A07, Kapitel 3736, Titel 51420 A07, Kapitel 3735, Titel 51404 A07, Kapitel 3736, Titel 51404 A07, Kapitel 3735, Titel 51405 A09
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHaushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:L a n g e 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
06.11.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorl.z.B. v. 25.09.2008
BE HA v. 06.11.2008

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen

 

            überplanmäßiger Ausgaben mit Ausgleich

 

            für das Haushaltsjahr 2008

 

            im Kapitel 3735            Sonderschulen

 

            bei Titel     51420            A07    Beköstigung

 

            bis zur Höhe von            2.700,00 EUR,

 

 

            im Kapitel 3736            Grundschulen

 

            bei Titel     51420            A07    Beköstigung

 

            bis zur Höhe von            18.806,00 EUR

 

 

      und

                       

                        außerplanmäßiger Ausgaben mit Ausgleich

 

            für das Haushaltsjahr 2008

 

            im Kapitel 3735        Sonderschulen

 

            bei Titel 51404        A07    Härtefallfonds Schulmittagessen

 

            bis zur Höhe von         1.690,00 EUR,

 

 

            im Kapitel 3736        Grundschulen

 

            bei Titel     51404        A07    Härtefallfonds Schulmittagessen

 

            bis zur Höhe von        27.826,00 EUR,

 

 

            im Kapitel 3735        Sonderschulen

 

            bei Titel     51405        A09    Härtefallfonds Erstausstattung für
                                                           Einzuschulende

 

            bis zur Höhe von        210,00 EUR

 

            und

 

            im Kapitel 3736        Grundschulen

 

            bei Titel     51405        A09    Härtefallfonds Erstausstattung für
                                                          Einzuschulende

 

            bis zur Höhe von        21.480,00 EUR,

 

werden genehmigt.

einstimmig

einstimmig

 
 

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