Drucksache - 1289/XVIII
Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 03. Juni 2008 über die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Anlg.: Übersichtsplan
mit den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans Das
Bezirksamt Spandau hat am 03. Juni 2008 beschlossen, den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit der Bezeichnung 5-71 VE für das Gelände zwischen den Straßen
Erzgebirgsweg, Westerwaldstraße, Falkenseer Chaussee und der Verlängerung der
westlichen Straßenfluchtlinie der Remscheider Straße und für einen Abschnitt
des Erzgebirgswegs sowie für Teilflächen der Westerwaldstraße und der
Falkenseer Chaussee im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld auf der
Grundlage des Vorentwurfs vom 30. April 2008 aufzustellen. Gleichzeitig wurde
dem Antrag des Vorhabenträgers GSW Immobilien GmbH, auf die Einleitung eines
Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stattgegeben. Das
vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 5-71 VE wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuchs ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Für den Bebauungsplan ist eine
auf die Dauer von zwei Wochen beschränkte frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs durchzuführen. Durch Bekanntmachung in der Tagespresse soll der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden, sich durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und durch Äußerungen hierzu an der Planung zu beteiligen. Mit der
Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz
- Stadtplanungsamt - beauftragt. 1. Anlass für die
Planaufstellung Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-71 VE ist die Absicht der GSW, auf dem Eckgrundstück Westerwaldstraße/Falkenseer Chaussee ein an die heutigen Bedürfnisse angepasstes Gebäude für einen Lebensmittelmarkt sowie die hierfür notwendigen Stellplätze zu errichten. Planungsrechtlich ist das Grundstück im Baunutzungsplan als allgemeines Wohngebiet der Baustufe III/3 dargestellt. Da das geplante Vorhaben sowohl die zulässige Grundflächenzahl für den benötigten Gebäudekörper als auch die gemäß § 19 (4) BauNVO zulässige Grundfläche für die Stellplätze mit ihren Zufahrten überschreiten wird und ferner eine Neuordnung der Straßenverläufe notwendig wird, ist das geplante Vorhaben nicht auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts genehmigungsfähig. Aus diesem Grunde ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen erforderlich. Das Grundstück Westerwaldstraße/Falkenseer Chaussee wird weitgehend als Stellplatzanlage für die Anwohner genutzt. Achtzehn Garagen entlang der Falkenseer Chaussee sind in Reihe auf dem Grundstück angeordnet. Ferner sollen derzeit als öffentliche Straße (Abschnitt des Erzgebirgswegs) genutzte Flächen mit in das Vorhabengrundstück einbezogen werden. Diese Flächen sind zu Verkehrszwecken nicht zwingend erforderlich. Ihrer gliedernde Funktion und Bedeutung für den nichtmotorisierten Verkehr soll durch eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Fuß- und Radweg - Rechnung getragen werden. Da sich das Grundstück in relativ exponierter Lage an einer Hauptverkehrsstraße und zudem in einer gut erreichbaren Ecksituation befindet, bietet sich eine Bebauung für die Versorgung sowohl des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Falkenhagener Feldes als auch für Arztpraxen und Büroräume an. Aufgrund der guten Anbindung ist das Grundstück für die geplante Nutzung geeignet. Die Kaufkraftbindung für Waren des kurzfristigen Bedarf beträgt im engeren Einzugsgebiet des Falkenhagener Feldes 38,7 % und im weiteren Einzugsgebiet 28,1 %. Da normalerweise eine Kaufkraftbindung zwischen 70% und 90 % üblich ist, besteht für die Ortslage Westerwaldstraße ein großes Ansiedlungspotential[1]. Das vorhandene Ortsteilzentrum hat jedoch aufgrund der Flächen-/Raumkulisse und der eingefassten Lage für Einzelhandelsmärkte mit größerer Ausprägung nur eine geringe Attraktivität. Außerdem fehlen unmittelbar anliegende Stellplatzanlagen. Die örtlichen Bedingungen sind für Teilsegmente der Einzelhandelseinrichtungen nicht mehr zeitgemäß. Ein neuer Lebensmittelmarkt an der Falkenseer Chaussee hätte eine deutlich höhere Magnetwirkung und würde zur Aufwertung des alten Zentrums beitragen. Die vorhandenen Läden hätten aufgrund ihrer ergänzenden Nutzungen eine bessere Überlebenschance. Im Rahmen des städtebaulichen Förderprogramms Stadtumbau West (im Rahmen der Zukunftsinitiative Stadtteil) soll der aufgegebene Standort des Lebensmittelmarktes zu einer Stadtteilbibliothek umgebaut werden. Damit wird zusätzlich ein kultureller Anziehungspunkt geschaffen, der auch für zusätzliche Kaufkraftbindung sorgt. 2. Beschreibung des Plangebietes Der rd. 6.680 m2 umfassende Planbereich befindet sich in einer Entfernung von ca. 2 km Luftlinie nord-westlich der Spandauer Altstadt. Die Falkenseer Chaussee verbindet als eine der großen Spandauer Ausfallstraßen das Zentrum mit dem westlichen Berliner Umland, namentlich der Stadt Falkensee. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: · im Süden durch die Falkenseer Chaussee, · im Norden und Nordwesten durch die angrenzende Wohnbebauung sowie eine kleinere Ladenzone, · im Osten durch die Westerwaldstraße und eine östlich angrenzende Tankstelle. Das
Plangrundstück ist derzeit lediglich mit eine Anreihung von 18 Garagen und
Stellplätzen versehen. Der nördliche Planbereich wird derzeit als öffentliche
Straßenverkehrsfläche, die als "Ortsfahrbahn" dient, jedoch nicht in
voller Länge erforderlich ist, genutzt. Das nähere
Umfeld des Plangebietes ist überwiegend durch Wohnungsbauten mit fünf bis acht
Geschossen sowie einem 17-geschossigen Hochhaus geprägt, unmittelbar
gegenüberliegend, südlich der Falkenseer Chaussee, befindet sich eine
großflächige Einzelhandelseinrichtung (überwiegend Lebensmittel) mit
entsprechend groß dimensionierter Stellplatzanlage. Für das diagonal
gegenüberliegende Grundstück, Falkenseer Chaussee 241, wurde eine
Baugenehmigung am 12. Februar 2008 für einen Plusmarkt erteilt. Der
öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) erschließt das Vorhabengrundstück mit den
Buslinien 130 und 137. Diese Linien verbinden das Plangebiet mit dem Spandauer
Zentrum. Dort bestehen Umsteigemöglichkeiten zum Fern-, Regional-, U- und
S-Bahnverkehr sowie in die Berliner Innenstadt. Das
Bebauungsplangebiet befindet sich mit Ausnahme des Erzgebirgswegs, der
Westerwaldstraße und der Falkenseer Chaussee in privatem Eigentum (GSW
Grundbesitz GmbH & Co.KG). Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen liegen
im Eigentum des Landes Berlin. 3. Planerische
Ausgangssituation ·
Der
Baunutzungsplan von Berlin in der Fassung von 28. Dezember 1960 weist für das
künftige Plangebiet beschränktes Arbeitsgebiet der Baustufe III/3 mit einer GRZ
von 0,3, einer BMZ von 3,6 bei drei zulässigen Vollgeschossen in geschlossener
Bauweise aus. ·
Es
existieren förmlich festgestellte Straßen- und Baufluchtlinien (sog.
f.f.-Linien vom 3.5.1901 und vom 28.11.1906). Die Straßen- und Baufluchtlinien
werden durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-71 VE überplant. ·
Das
Plangebiet liegt in der Fluglärmschutzzone 3. ·
Der Stadtentwicklungsplan
Gewerbe aus dem Jahre 2000 trifft keine Aussage zum Bebauungsplangebiet. ·
Der
Stadtentwicklungsplan Wohnen sieht für das Plangebiet Siedlungen/Großsiedlungen
des komplexen Wohnungsbaus und Komplexe des sozialen Wohnungsbaus vor. ·
Das
Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtumbaugebietes Spandau -
Falkenhagener Feld (Senatsvorlage Nr. 3133/2005 vom 29.11.2005). Die
Standortplanung für einen zusätzlichen Lebensmittelmarkt läuft konform mit den
Zielen und den gewünschten Maßnahmen des Stadtumbaugebietes. ·
Der
Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom
8. Januar 2004 (Abl. S. 95), zuletzt geändert am 27. März 2007 (Abl. S.
1233), stellt für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurfes 5-71 VE sowie die angrenzenden Grundstücke
Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dar. Im Kreuzungsbereich Falkenseer
Chaussee/Siegener Straße/Westerwaldstraße ist außerdem eine
Einzelhandelskonzentration ausgewiesen. Die Falkenseer Chaussee ist als
übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt. Im Hinblick auf die
dargestellten Nutzungen (Wohnbaufläche/Einzelhandelskonzentration) ist die
Planung aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. 4. Ziel und Zweck Ziel des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-71 VE ist es, im Zuge des Stadtumbau West
eine verbesserte Einzelhandelssituation bezogen auf die Struktur, die Lage (im
gut sichtbaren Kreuzungsbereich der Falkenseer Chaussee/Westerwaldstraße) und
eine bedarfsgerechte Größe zu schaffen. Hierbei sollen vorhandene Strukturen
neu geordnet werden. Im Planbereich soll ein neuer, zeitgemäßer und an die
heutigen Bedürfnisse angepasster Lebensmittelmarkt mit zusätzlichen Büros und
Arztpraxen entstehen; der örtlichen Unterversorgung im Gebiet wird
entgegengewirkt. Neben der
Stärkung der Nahversorgung soll das Vorhaben die Ortslage im Eckbereich
Falkenseer Chaussee/Westerwaldstraße städtebauliche neu ordnen. 5. Inhalt des
Bebauungsplanes Art der baulichen Nutzung Im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan 5-71 VE soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung -
Einzelhandel, Büroräume und Praxen - festgesetzt werden. Das
städtebauliche Konzept sieht eine Stärkung des Eckbereiches durch einen
zweigeschossigen Baukörper vor. In diesem Gebäude soll sich ein
Einzelhandelsbetrieb mit einer Geschossfläche unter 1200 m² und einer
Verkaufsfläche von maximal 800 m² ansiedeln, der voraussichtlich das
Erdgeschoss besetzen wird. Im Obergeschoss wären dann Flächen für Büros und
Praxen verfügbar. Westlich vom Gebäude sollen auf den nichtüberbaubaren
Grundstücksflächen ebenerdige Stellplätze angelegt werden. Maß der baulichen Nutzung Die
überbaubare Grundstücksfläche soll über eine erweiterte Baukörperausweisung
durch Baugrenzen festgesetzt werden. Es sollen zwei Vollgeschosse zwingend
festgesetzt werden. Daraus ergeben sich zum derzeitigen Planungsstand
rechnerisch eine GRZ von 0,38 und eine GFZ von 0,76. Die
Anlieferung kann über den verlängerten Remscheider Weg beziehungsweise über die
Westerwaldstraße erfolgen. Die
Präzisierung der Nutzung und die Erschließung wird über einen Vorhaben- und
Erschließungsvertrag erfolgen. Straßenverkehrsfläche Innerhalb
des Plangebiets erfolgt eine Neuordnung des Erzgebirgswegs und dessen Anbindung
an die Falkenseer Chaussee. Nach vertraglicher Vereinbarung mit dem Tiefbauamt
und dem Investor müssen ca. 7,0 m des Straßenlandes vom Erzgebirgsweg
eingezogen werden. Die verbleibenden 3,0 m sollen als öffentliche Durchwegung
als Rad- und Fußweg erhalten bleiben. Der Rückbau der Straße ist vom Investor
zu übernehmen, evtl. Leitungen müssen nach Rücksprache der Leitungsträger
entweder gesichert oder verlegt werden. Teilflächen des Erzgebirgswegs könnten
vom Investor für den Anlieferverkehr des Lebensmittelmarktes verwendet werden. 6. Verfahren und
Hinweise Das
vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 5-71 VE soll im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuchs ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt werden. Der
Mitteilungspflicht der Planungsabsicht gemäß § 5 (AGBauGB) und Artikel 13 Abs.
2 Landesplanungsvertrag für den Bebauungsplan 5-71 VE ist das Bezirksamt
Spandau von Berlin mit Schreiben vom 21. April 2008 nachgekommen. Bedenken
zur Aufstellung werden weder von der Senatsverwaltung noch von der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung erhoben. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 06. Mai 2008 über die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5-71 VE sowie seine Ziele und Zwecke
informiert und hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen. Als nächster Schritt soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine auf die Dauer von zwei Wochen begrenzte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs durchgeführt werden. Parallel hierzu wird
im Falkenhagener Feld im Klubhaus in der Westerwaldstraße eine
Erörterungsveranstaltung für die Öffentlichkeit stattfinden. Durch die
rechtzeitige Veröffentlichung in den Tageszeitungen soll auf die Gelegenheit
zur Äußerung und Erläuterung sowie auf die Erörterungsveranstaltung hingewiesen
werden. Dieser Vorlage ist
ein Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5 -71 VE als Anlage beigefügt. Berlin-Spandau, den 11. September
2008 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat [1] BBE Unternehmensberatung – Gutachten über die Entwicklung des Einzelhandels im Falkenhagener Feld – Bereich Westerwaldstraße/ Falkenseer Chaussee/ Siegener Straße, Präsentationsunterlage vom 15.10.2007. |
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