Drucksache - 1282/XVIII
Das
Bezirksamt hat auftragsgemäß die Möglichkeit geprüft, im nordwestlichen Bereich
der Charlottenbrücke zusätzliche Fahrradständer aufzustellen. Der Einbau
von Fahrradständern im Bereich der Brückenwiderlager ist nach Auskunft der
zuständigen Senatsdienststelle wegen der geringen Aufbauhöhe oberhalb der
Bauwerksabdichtung von insgesamt nur maximal 7,0 cm nicht möglich
(Mosaikpflaster auf Sandlage). Die
Anbringung von Fahrradabstellanlagen am Mauerwerk ist wegen der Einstufung der
Brücke (einschließlich Brückenkopf und -leuchten) als Baudenkmal ebenfalls
nicht möglich. Für die
provisorische Aufstellung von mobilen, nicht mit der Oberfläche verbundenen
Fahrradständern ausschließlich bei Großveranstaltungen fehlen dem Bezirk sowohl
die finanziellen als auch v.a. die personellen und logistischen
Voraussetzungen. Das
Bezirksamt sieht daher keine Möglichkeit, an dieser Stelle zusätzliche
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen und bittet, den Auftrag der
Bezirksverordnetenversammlung Spandau damit als erfüllt anzusehen. Berlin-Spandau, den 01.02.2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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