Drucksache - 1236/XVIII  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Straßenbaumaßnahme Freiheit-Wiesendamm zwischen Klärwerkstraße und Spandauer Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage z. Vorl. z. B. v. 02.09.2008
Vorl. z. B. v. 02.09.2008

Anlage:

Anlage:            Bauprogramm vom 06.03.2008

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Entsprechend dem Bauprogramm vom 06.03.2008 wird die Zustimmung zur Straßenbaumaßnahme Neubau des Straßenzuges Freiheit-Wiesendamm zwischen Klärwerkstraße und Spandauer Damm gemäß § 3 Absatz 3 Satz 7 StrABG erteilt.

 

Begründung:

 

In allen anderen Bundesländern - mit Ausnahme von Baden-Württemberg - und somit auch im Land Brandenburg waren schon vor Erlass des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) im Land Berlin die gesetzlichen Möglichkeiten für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geschaffen worden, wobei Regelungen dafür fast ausschließlich in die jeweiligen Kommunalabgabengesetze aufgenommen worden sind.

 

Seit In-Kraft-Treten des StrABG am 25. März 2006 hat das Land Berlin zur teilweisen Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von den Grundstückseigentümern, den Erbbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden, zu erheben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG).

 

In § 2 StrABG wird näher ausgeführt, was als Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von Verkehrsanlagen im Sinne von § 1 StrABG zu verstehen ist.

In § 3 Abs. 3 Satz 1 bis 5 StrABG wird den (voraussichtlich) Beitragspflichtigen ein Informations- und Beteiligungsrecht eingeräumt:

 

"Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Die Äußerungen sind in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme einzubeziehen. Die Beitragspflichtigen sind berechtigt, hierzu die Planungsunterlagen einzusehen. Die Behörde soll in der Regel eine Ausbauvariante aufstellen und dabei kostengünstige Alternativausbauten benennen."

 

§ 3 Abs. 3 Satz 7 (erster Halbsatz) StrABG lautet:

"Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung einzuholen."

 

Die nach dem Bauprogramm im Sinne von § 3 StrABG für den Straßenzug Freiheit-Wiesendamm zwischen Klärwerkstraße und Spandauer Damm im Bezirk Spandau vorgesehenen Straßenbauarbeiten des Tiefbauamtes umfassen den Neubau der Fahrbahn einschließlich der nördlichen und südlichen Gehwege nach den derzeit geltenden technischen Vorschriften (RASt 06 sowie RStO 01). Im Auftrag des Tiefbauamtes Spandau nehmen die Berliner Wasserbetriebe umfangreiche Anpassungen an Straßenabläufen und Regulierungen an den vorhandenen Regenschächten vor.

 

Der Straßenzug lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Der erste Bereich (Klärwerkstraße bis Wiesendammbrücke) hat eine Straßenbreite von 18,00 m. Der zweite Bereich (Wiesendammbrücke bis Spandauer Damm) hat eine Breite von 15,00 m.

Eine Änderung der Aufteilung des Straßenraumes ist nicht vorgesehen, d. h. die Breiten der Gehwege und die Breite der Fahrbahn werden nicht verändert.

 

Der Bereich zwischen Klärwerkstraße und Wiesendammbrücke hat eine Betonfahrbahn in 12,00 m Breite. Der vorhandene Aufbau der Fahrbahn entspricht nicht mehr der heute erforderlichen Belastungsklasse bzw. den Belastungserfordernissen. Die Zunahme des Verkehrs und vor allem die Zunahme der zulässigen Achslasten haben die Betonfahrbahn einschließlich der Tragschicht der Straße geschädigt. Die Betonfelder sind gegeneinander versackt. Die Ecken der Betonfelder sind teilweise gebrochen.

Eine Instandsetzung von einzelnen Betonfeldern ist aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Der Bereich zwischen Wiesendammbrücke und Spandauer Damm hat eine Asphaltfahrbahn in 9,00 m Breite. Der vorhandene Aufbau der Fahrbahn entspricht, wie im Bereich zwischen Klärwerkstraße und Wiesendammbrücke, nicht mehr der heute erforderlichen Belastungs­klasse bzw. den Belastungserfordernissen. Die Zunahme des Verkehrs und vor allem die Zunahme der zulässigen Achslasten haben die Asphaltfahrbahn einschließlich der Tragschicht der Straße geschädigt (z. B. Spurrillen).

 

Die Gehwege sind mit Mosaikpflaster und Gehwegplatten befestigt. Sie befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand (Erhebungen bzw. Senkungen des Gehweges). Hier soll der Neubau der Gehwege zu einer besseren Entwässerung und somit zu einer verkehrssicheren Nutzung der Gehwege führen.

Eine Instandsetzung von Teilbereichen ist nicht möglich. Die moderne Form der Schneebeseitigung (Selbstfahrende Räumfahrzeuge mit teilweise erheblichen Gesamtgewicht) haben zur Schadensbildung beigetragen. Bei dem Neubau der Gehwege wird dieser Sachverhalt berücksichtigt.

 

Entsprechend dem Bauprogramm vom 06.03.2008 ist folgender Straßenausbau geplant:

 

Der Ausbau der Straße erfolgt nach RiSTWaG, weil sich der Straßenzug im Wasserschutzgebiet befindet.

 

Die Fahrbahn des Straßenzuges Freiheit - Wiesendamm wird nach Bauklasse I befestigt. Es ist folgender Straßenaufbau für den Bereich Klärwerkstraße bis Wiesendammbrücke vorgesehen:

 

                        4                        cm                        Splittmastixasphalt

                        8                        cm                        Asphaltbinder

                        14                        cm                        bit. Tragschicht

                        15                        cm                        Bodenverfestigung mit Zement

                        41                        cm                        Gesamtkonstruktion

 

Der folgende Straßenaufbau ist für den Bereich Wiesendammbrücke bis Spandauer Damm vorgesehen:

 

                        25 cm                        Betondecke

                        15 cm                        Bodenverfestigung mit Zement

                        40 cm                        Gesamtkonstruktion

 

Die Fahrbahnbefestigung aus Beton ist gewählt worden, da in diesem Bereich die Längsneigung bis über 3 % ansteigt und dadurch im Vorfeld des Kreuzungsbereichs vor der Lichtsignalanlage große Schubkräfte auftreten. Ein weiter Grund ist der Spurverkehr durch die geringere Fahrbahnbreite von 9,00 m.

 

Die Bushaltestellen werden ebenfalls in Betonbauweise befestigt.

 

Die Gehwege werden wie in Berlin üblich mit Mosaikpflaster und Gehwegplatten aus Beton befestigt. Der Unterstreifen wird mit Verbundsteinpflaster befestigt, um Schäden bei punktuellem Überfahren des Bordsteines (z. B. bei Einparken von Lastkraftwagen) zu verhindern.

 

Die Gehwegüberfahrten werden mit Verbundsteinpflaster auf bituminöse Tragschicht befestigt.

Die Fahrbahneinfassung erfolgt mit vorhandenen Bordsteinen. Die Randeinfassung besteht aus Betonkantensteinen. Die vorhandene Gehwegbefestigung wird soweit möglich wiederverwendet.

 

Mit den erforderlichen Maßnahmen soll noch im Haushaltsjahr 2008 begonnen werden.

 

Eine kostengünstigere Ausbauvariante zum Bauprogramm vom 06.03.2008 kann nicht zur Diskussion gestellt werden, weil lediglich die technischen Mindeststandards erfüllt werden.

 

Die jetzt geplante Straßenbaumaßnahme von Klärwerkstraße bis Spandauer Damm schließt an die bereits durchgeführte Baumaßnahme "Freiheit - von Stresowstraße bis Klärwerkstraße" an.

 

Die (voraussichtlich) Beitragspflichtigen wurden im März 2008 über die geplanten durchzuführenden Straßenbauarbeiten am Straßenzug Freiheit-Wiesendamm zwischen Klärwerkstraße und Spandauer Damm informiert.

 

Insgesamt äußerten sich 5 (voraussichtlich) Beitragspflichtige (von insgesamt 23) aufgrund der Anhörungsschreiben vom 06.03.2008 schriftlich zur geplanten Straßenbaumaßnahme  beim Tiefbauamt; davon äußerten nur 2 Eigentümer Wünsche zur technischen Ausgestaltung der Straße, die übrigen 3 Eigentümer hielten die geplante Baumaßnahme für nicht zwingend erforderlich, bzw. sahen nur Instandsetzungs- bzw. Reparaturbedarf.

 

Folgende Einwände/Wünsche wurden vorgetragen:

 

a)            individueller Wunsch auf Verbreiterung einer Gehwegüberfahrt

 

b)                 Festsetzung eines Überholverbotbereiches,

„weitreichendes“ Park- und Halteverbot,

Wiederinstallierung des "grünen Rechtsabbiegepfeils" an der Einmündung vom Spandauer Damm in den Wiesendamm

 

c)            Herstellung der Tragschichten sowie der Fahrbahn unter dem Aspekt, dass keine weiteren Erschütterungen ein Gebäude belasten

 

Die Auswertung der Einwände/Wünsche der (voraussichtlich) Beitragspflichtigen ergab keine grundsätzliche Änderungen der ursprünglichen, mit Bauprogramm vom 06.03.2008 beschriebenen Ausbauplanung:

 

zu a)    Im Zuge der Umbauarbeiten ist eine individuelle Verbreiterung der Gehwegüberfahrt möglich, die Gesamtbreite der Gehwegüberfahrt darf jedoch die Gesamtbreite gemäß der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes nicht überschreiten. Der Anlieger hat die Mehrkosten gegenüber einer Gehwegherstellung zusätzlich zu tragen (gemäß § 9 Abs. 2 des Berliner Straßengesetzes).

 

Zu b)    Diese Maßnahmen können (im Anschluss an die Baumaßnahmen) bei der Verkehrslenkung Berlin beantragt werden.

 

Zu c)    Durch den Neuausbau der Straßenbefestigung in bituminöser Bauweise (zwischen Klärwerkstraße und Wiesendammbrücke) ist mit derartigen Erschütterungen an angrenzenden Gebäuden nicht mehr zu rechnen.

 

Die Baumaßnahme wird nach der vorläufigen Förderzusage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen vom 10.05.2007 zu 90 % aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert.

 

Die Berliner Wasserbetriebe führen darüber hinaus auf eigene Kosten Instandsetzungsmaßnahmen am Regenwassernetz aus, nehmen umfangreiche Auswechslungen an einer Abwasserdruckrohrleitung vor und bauen eine Abwasserdruckrohrleitung komplett neu.

 

 

Berlin-Spandau, den 2. Sept. 2008

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                               Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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