Drucksache - 1236/XVIII
Anlage: Bauprogramm
vom 06.03.2008 Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Entsprechend
dem Bauprogramm vom 06.03.2008 wird die Zustimmung zur Straßenbaumaßnahme
Neubau des Straßenzuges Freiheit-Wiesendamm zwischen Klärwerkstraße und
Spandauer Damm gemäß § 3 Absatz 3 Satz 7 StrABG erteilt. Begründung: In allen anderen Bundesländern - mit Ausnahme von
Baden-Württemberg - und somit auch im Land Brandenburg waren schon vor Erlass
des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) im Land Berlin die gesetzlichen
Möglichkeiten für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geschaffen worden,
wobei Regelungen dafür fast ausschließlich in die jeweiligen Kommunalabgabengesetze
aufgenommen worden sind. Seit In-Kraft-Treten des StrABG am 25. März 2006 hat
das Land Berlin zur teilweisen Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung,
Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von den Grundstückseigentümern, den
Erbbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen
durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen
Vorteile geboten werden, zu erheben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG). In § 2 StrABG wird näher ausgeführt, was als
Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von Verkehrsanlagen im Sinne von § 1
StrABG zu verstehen ist. In § 3 Abs. 3 Satz 1 bis 5 StrABG wird den
(voraussichtlich) Beitragspflichtigen ein Informations- und Beteiligungsrecht
eingeräumt: "Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor
Beginn einer Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie
über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich
anfallenden Beiträge schriftlich zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu
geben, Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Die
Äußerungen sind in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme einzubeziehen. Die
Beitragspflichtigen sind berechtigt, hierzu die Planungsunterlagen einzusehen.
Die Behörde soll in der Regel eine Ausbauvariante aufstellen und dabei
kostengünstige Alternativausbauten benennen." § 3 Abs. 3 Satz 7 (erster Halbsatz) StrABG lautet: "Vor der Entscheidung über die durchzuführende
Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung
einzuholen." Die nach
dem Bauprogramm im Sinne von § 3 StrABG für den Straßenzug Freiheit-Wiesendamm
zwischen Klärwerkstraße und Spandauer Damm im Bezirk Spandau vorgesehenen
Straßenbauarbeiten des Tiefbauamtes umfassen den Neubau der Fahrbahn
einschließlich der nördlichen und südlichen Gehwege nach den derzeit geltenden
technischen Vorschriften (RASt 06 sowie RStO 01). Im Auftrag des Tiefbauamtes
Spandau nehmen die Berliner Wasserbetriebe umfangreiche Anpassungen an
Straßenabläufen und Regulierungen an den vorhandenen Regenschächten vor. Der Straßenzug lässt sich in zwei Bereiche
unterteilen. Der erste Bereich (Klärwerkstraße bis Wiesendammbrücke) hat eine
Straßenbreite von 18,00 m. Der zweite Bereich (Wiesendammbrücke bis Spandauer
Damm) hat eine Breite von 15,00 m. Eine Änderung der Aufteilung des Straßenraumes ist
nicht vorgesehen, d. h. die Breiten der Gehwege und die Breite der Fahrbahn
werden nicht verändert. Der Bereich zwischen Klärwerkstraße und
Wiesendammbrücke hat eine Betonfahrbahn in 12,00 m Breite. Der vorhandene
Aufbau der Fahrbahn entspricht nicht mehr der heute erforderlichen
Belastungsklasse bzw. den Belastungserfordernissen. Die Zunahme des Verkehrs
und vor allem die Zunahme der zulässigen Achslasten haben die Betonfahrbahn
einschließlich der Tragschicht der Straße geschädigt. Die Betonfelder sind
gegeneinander versackt. Die Ecken der Betonfelder sind teilweise gebrochen. Eine Instandsetzung von einzelnen Betonfeldern ist aus
technischen Gründen nicht möglich. Der Bereich zwischen Wiesendammbrücke und Spandauer
Damm hat eine Asphaltfahrbahn in 9,00 m Breite. Der vorhandene Aufbau der
Fahrbahn entspricht, wie im Bereich zwischen Klärwerkstraße und
Wiesendammbrücke, nicht mehr der heute erforderlichen Belastungsklasse bzw.
den Belastungserfordernissen. Die Zunahme des Verkehrs und vor allem die
Zunahme der zulässigen Achslasten haben die Asphaltfahrbahn einschließlich der
Tragschicht der Straße geschädigt (z. B. Spurrillen). Die Gehwege sind mit Mosaikpflaster und Gehwegplatten
befestigt. Sie befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand (Erhebungen
bzw. Senkungen des Gehweges). Hier soll der Neubau der Gehwege
zu einer besseren Entwässerung und somit zu einer verkehrssicheren Nutzung der
Gehwege führen. Eine
Instandsetzung von Teilbereichen ist nicht möglich. Die moderne Form der
Schneebeseitigung (Selbstfahrende Räumfahrzeuge mit teilweise erheblichen
Gesamtgewicht) haben zur Schadensbildung beigetragen. Bei dem Neubau der
Gehwege wird dieser Sachverhalt berücksichtigt. Entsprechend
dem Bauprogramm vom 06.03.2008 ist folgender Straßenausbau geplant: Der Ausbau der Straße erfolgt nach RiSTWaG, weil sich
der Straßenzug im Wasserschutzgebiet befindet. Die Fahrbahn des Straßenzuges Freiheit - Wiesendamm
wird nach Bauklasse I befestigt. Es ist folgender Straßenaufbau für den Bereich
Klärwerkstraße bis Wiesendammbrücke vorgesehen: 4 cm Splittmastixasphalt 8 cm Asphaltbinder 14 cm bit.
Tragschicht 15 cm Bodenverfestigung
mit Zement 41 cm Gesamtkonstruktion Der folgende Straßenaufbau ist für den Bereich
Wiesendammbrücke bis Spandauer Damm vorgesehen: 25
cm Betondecke 15
cm Bodenverfestigung
mit Zement 40
cm Gesamtkonstruktion
Die Fahrbahnbefestigung aus Beton ist gewählt worden,
da in diesem Bereich die Längsneigung bis über 3 % ansteigt und dadurch im
Vorfeld des Kreuzungsbereichs vor der Lichtsignalanlage große Schubkräfte
auftreten. Ein weiter Grund ist der Spurverkehr durch die geringere
Fahrbahnbreite von 9,00 m. Die Bushaltestellen werden ebenfalls in Betonbauweise
befestigt. Die Gehwege werden wie in Berlin üblich mit
Mosaikpflaster und Gehwegplatten aus Beton befestigt. Der Unterstreifen wird
mit Verbundsteinpflaster befestigt, um Schäden bei punktuellem Überfahren des
Bordsteines (z. B. bei Einparken von Lastkraftwagen) zu verhindern. Die Gehwegüberfahrten werden mit Verbundsteinpflaster
auf bituminöse Tragschicht befestigt. Die Fahrbahneinfassung erfolgt mit vorhandenen Bordsteinen. Die Randeinfassung besteht aus Betonkantensteinen. Die vorhandene Gehwegbefestigung wird soweit möglich wiederverwendet. Mit den
erforderlichen Maßnahmen soll noch im Haushaltsjahr 2008 begonnen werden. Eine
kostengünstigere Ausbauvariante zum Bauprogramm vom 06.03.2008 kann nicht zur
Diskussion gestellt werden, weil lediglich die technischen Mindeststandards
erfüllt werden. Die jetzt
geplante Straßenbaumaßnahme von Klärwerkstraße bis Spandauer Damm schließt an
die bereits durchgeführte Baumaßnahme "Freiheit - von Stresowstraße bis
Klärwerkstraße" an. Die (voraussichtlich) Beitragspflichtigen wurden im März 2008 über die geplanten durchzuführenden Straßenbauarbeiten am Straßenzug Freiheit-Wiesendamm zwischen Klärwerkstraße und Spandauer Damm informiert. Insgesamt äußerten sich 5 (voraussichtlich) Beitragspflichtige (von insgesamt 23) aufgrund der Anhörungsschreiben vom 06.03.2008 schriftlich zur geplanten Straßenbaumaßnahme beim Tiefbauamt; davon äußerten nur 2 Eigentümer Wünsche zur technischen Ausgestaltung der Straße, die übrigen 3 Eigentümer hielten die geplante Baumaßnahme für nicht zwingend erforderlich, bzw. sahen nur Instandsetzungs- bzw. Reparaturbedarf. Folgende Einwände/Wünsche wurden vorgetragen: a) individueller Wunsch auf Verbreiterung einer Gehwegüberfahrt b) Festsetzung eines Überholverbotbereiches, „weitreichendes“ Park- und Halteverbot, Wiederinstallierung des "grünen Rechtsabbiegepfeils" an der Einmündung vom Spandauer Damm in den Wiesendamm c) Herstellung der Tragschichten sowie der Fahrbahn unter dem Aspekt, dass keine weiteren Erschütterungen ein Gebäude belasten Die Auswertung der Einwände/Wünsche der (voraussichtlich) Beitragspflichtigen ergab keine grundsätzliche Änderungen der ursprünglichen, mit Bauprogramm vom 06.03.2008 beschriebenen Ausbauplanung: zu a) Im Zuge der Umbauarbeiten ist eine individuelle Verbreiterung der Gehwegüberfahrt möglich, die Gesamtbreite der Gehwegüberfahrt darf jedoch die Gesamtbreite gemäß der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes nicht überschreiten. Der Anlieger hat die Mehrkosten gegenüber einer Gehwegherstellung zusätzlich zu tragen (gemäß § 9 Abs. 2 des Berliner Straßengesetzes). Zu b) Diese Maßnahmen können (im Anschluss an die Baumaßnahmen) bei der Verkehrslenkung Berlin beantragt werden. Zu c) Durch den Neuausbau der Straßenbefestigung in bituminöser Bauweise (zwischen Klärwerkstraße und Wiesendammbrücke) ist mit derartigen Erschütterungen an angrenzenden Gebäuden nicht mehr zu rechnen. Die
Baumaßnahme wird nach der vorläufigen Förderzusage der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Technologie und Frauen vom 10.05.2007 zu 90 % aus Mitteln der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" gefördert. Die Berliner Wasserbetriebe führen darüber hinaus auf eigene Kosten Instandsetzungsmaßnahmen am Regenwassernetz aus, nehmen umfangreiche Auswechslungen an einer Abwasserdruckrohrleitung vor und bauen eine Abwasserdruckrohrleitung komplett neu. Berlin-Spandau, den 2. Sept. 2008 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister
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