Drucksache - 1230/XVIII  

 
 
Betreff: Vorentwurf zum Bebauungsplan 5-72 für das Grundstück Gartenfelder Straße 79 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.09.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage z. Vorl. z. K. (Zw.) v. 31.07.2008
Vorl. z. K. (Zw.) v. 31.07.2008

Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 29

Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 29. April 2008 über die Aufstellung des Bebauungsplans.

 

Anlg.: Übersichtsplan mit den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans

 

Das Bezirksamt Spandau hat am 29. April 2008 beschlossen, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 5-72 für das Grundstück Gartenfelder Straße 79 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 23. April 2008 aufzustellen.

 

Für den Entwurf zum Bebauungsplan 5-72 ist eine uneingeschränkte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Durch Bekanntmachung in der Tagespresse soll den Bürgern Gelegenheit gegeben werden, sich durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und durch Äußerungen hierzu an der Planung zu beteiligen.

Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz - Stadtplanungsamt - beauftragt.

 

1.   Anlass für die Planaufstellung

 

Der Anlass und die Erforderlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Bedarf zur Sicherung von Grundstücksflächen als Gemeinbedarfsstandort.

Planungsziel ist die Erweiterung der benachbarten Schule am Gartenfeld. Geplant ist eine räumliche Erweiterung der Schule mit einem Schulgebäude. Zu diesem Zwecke ist die Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche notwendig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung ist somit die Überplanung des Geltungsbereichs durch Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.

Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung für den Erwerb der Flächen, für die eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt wird.

 

2.   Beschreibung des Plangebietes

 

Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 1400 m² und liegt in Haselhorst. Das Plangebiet wird im Norden durch die Gartenfelder Straße und im Süden durch die Feldzeugmeisterstraße begrenzt. Im Westen grenzt die bereits heute schon vorhandene Schule am Gartenfeld an. Im Osten befindet sich eine Tankstelle. Das Plangebiet liegt inmitten von Siedlungen des Geschosswohnungsbaus. Der Geltungsbereich liegt ca. 1 km vom U- Bhf Haselhorst entfernt.

 

Das Grundstück Gartenfelder Straße 79 weist einen wertvollen Baumbestand (Alteichen, Linden) auf. Derzeit befindet sich ein Gartenlokal in eingeschossiger Bauweise als Grenzbebauung auf dem Grundstück.

 

Das künftige Plangebiet wird über die Gartenfelder Straße erschlossen.

 

Der ÖPNV erschließt das Plangebiet durch die Buslinien 139, und X 33, die Verbindungen insbesondere in das Spandauer Zentrum (Fern-, Regional-, U- und S-Bahnhof) sowie die Berliner Innenstadt ermöglichen.

 

Das Grundstück Gartenfelder Straße 79 befinden sich in Privateigentum. Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen befinden sich im Eigentum des Landes Berlin.

 

3.   Planerische Ausgangssituation

 

-          Der Baunutzungsplan von Berlin in der Fassung von 28. Dezember 1960 weist für das künftige Plangebiet allgemeines Wohngebiet der Baustufe III / 3 mit einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 0,9 bei drei zulässigen Vollgeschossen in geschlossener Bauweise aus.

-          Es existieren keine förmlich festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien (sog. f.f.-Linien).

-          Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (Abl. S. 95), zuletzt geändert am 27. März 2007 (Abl. S. 1233), stellt für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 5-72 Wohnbaufläche W2 mit einer GFZ bis zu 1,5 dar.

 

4.   Ziel und Zweck

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 5-72 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den Erweiterungsbau einer dringend erforderlicher Gemeinbedarfseinrichtungen - Schule - geschaffen werden. Der Bedarf an Schulplätzen der Schule am Gartenfeld für geistig Behinderte ist nicht gedeckt. Derzeit sind vier Klassen dauerhaft in die Schule an der Pulvermühle ausgelagert. Da Schulfilialen generell und im besonderen für geistig behinderte Kinder eine unbefriedigende Lösung darstellen, ist ein Erweiterungsbau für diese Schule unumgänglich. Die Therapieangebote können nur im Stammhaus stattfinden, so dass die Kinder mit Shuttlebussen transportiert werden müssen. Die Trennung einer behindertengerechten Schule ist nach eindeutiger Darstellung der Fachabteilung Bildung, Kultur und Sport nicht auf Dauer hinnehmbar.

Mit der I - Planung 2011 ist die Aufstockung des jetzigen Stammgebäudes um ca. vier Klassenräume gesichert. Aufgrund des zunehmenden Raumbedarfs reichen diese aber schon nicht mehr aus um die Filiale aufzulösen. Nach Erwerb des Grundstücks Gartenfelder Straße 79 wäre es möglich, einen zusätzlichen Erweiterungsbau zu errichten, der die Kinder der Filiale und den erhöhten Raumbedarf abdecken könnte.

 

5.   Inhalt des Bebauungsplanes

 

Art und Maß der baulichen Nutzung

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5-72 soll als Art der baulichen Nutzung Gemeinbedarfsfläche - Schule -, und öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.

Für die Gemeinbedarfsfläche soll ein bauliches Nutzungsmaß, in Anlehnung an das bereits durch Baunutzungsplan ausgewiesene allgemeine Wohngebiet, mit einer GRZ = 0,3 , GFZ = 0,9 und drei zulässige Vollgeschosse festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan ist aus dem FNP entwickelbar.

 

6.   Verfahren und Hinweise

 

Der Mitteilungspflicht der Planungsabsicht gemäß § 5 Ausführungsgesetz zum BauGB (AGBauGB) und Artikel 13 Abs. 2 Landesplanungsvertrag für den Bebauungsplan 5-72 ist das Bezirksamt Spandau mit Schreiben vom 28. April 2008 nachgekommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2008 die Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes 5-72 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 5-72 sowie ein Vorentwurf als Anlage beigefügt.

 

 

Berlin-Spandau, den 31. Juli 2008

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                               Röding

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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