Drucksache - 1230/XVIII
Unterrichtung
vom Beschluss des Bezirksamtes vom 29. April 2008 über die Aufstellung des
Bebauungsplans. Anlg.:
Übersichtsplan mit den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans Das
Bezirksamt Spandau hat am 29. April 2008 beschlossen, den Bebauungsplan mit der
Bezeichnung 5-72 für das Grundstück Gartenfelder Straße 79 im Bezirk Spandau,
Ortsteil Haselhorst auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 23. April 2008
aufzustellen. Für den
Entwurf zum Bebauungsplan 5-72 ist eine uneingeschränkte frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen. Durch
Bekanntmachung in der Tagespresse soll den Bürgern Gelegenheit gegeben werden,
sich durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und durch Äußerungen hierzu
an der Planung zu beteiligen. Mit der
Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz
- Stadtplanungsamt - beauftragt. 1. Anlass für die
Planaufstellung Der Anlass und die
Erforderlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem
Bedarf zur Sicherung
von Grundstücksflächen als Gemeinbedarfsstandort. Planungsziel ist die
Erweiterung der benachbarten Schule am Gartenfeld. Geplant ist eine räumliche
Erweiterung der Schule mit einem Schulgebäude. Zu diesem Zwecke ist die
Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche notwendig. Zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzung ist somit die Überplanung des
Geltungsbereichs durch Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan schafft
die Voraussetzung für den Erwerb der Flächen, für die eine Nutzung für
öffentliche Zwecke festgesetzt wird. 2. Beschreibung
des Plangebietes Das Plangebiet
umfasst eine Größe von ca. 1400 m² und liegt in Haselhorst. Das Plangebiet wird
im Norden durch die Gartenfelder Straße und im Süden durch die
Feldzeugmeisterstraße begrenzt. Im Westen grenzt die bereits heute schon
vorhandene Schule am Gartenfeld an. Im Osten befindet sich eine Tankstelle. Das
Plangebiet liegt inmitten von Siedlungen des Geschosswohnungsbaus. Der
Geltungsbereich liegt ca. 1 km vom U- Bhf Haselhorst entfernt. Das Grundstück
Gartenfelder Straße 79 weist einen wertvollen Baumbestand (Alteichen, Linden)
auf. Derzeit befindet sich ein Gartenlokal in eingeschossiger Bauweise als
Grenzbebauung auf dem Grundstück. Das künftige
Plangebiet wird über die Gartenfelder Straße erschlossen. Der ÖPNV erschließt
das Plangebiet durch die Buslinien 139, und X 33, die Verbindungen insbesondere
in das Spandauer Zentrum (Fern-, Regional-, U- und S-Bahnhof) sowie die
Berliner Innenstadt ermöglichen. Das Grundstück
Gartenfelder Straße 79 befinden sich in Privateigentum. Die öffentlichen
Straßenverkehrsflächen befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. 3. Planerische
Ausgangssituation -
Der Baunutzungsplan von
Berlin in der Fassung von 28. Dezember 1960 weist für das künftige Plangebiet
allgemeines Wohngebiet der Baustufe III / 3 mit einer GRZ von 0,3 und einer GFZ
von 0,9 bei drei zulässigen Vollgeschossen in geschlossener Bauweise aus. -
Es existieren keine
förmlich festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien (sog. f.f.-Linien). -
Der Flächennutzungsplan
Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (Abl. S. 95),
zuletzt geändert am 27. März 2007 (Abl. S. 1233), stellt für den künftigen
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 5-72 Wohnbaufläche W2 mit einer GFZ
bis zu 1,5 dar. 4. Ziel und Zweck Mit der Aufstellung des
Bebauungsplans 5-72 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den
Erweiterungsbau einer dringend erforderlicher Gemeinbedarfseinrichtungen -
Schule - geschaffen werden. Der Bedarf an Schulplätzen der Schule am Gartenfeld für geistig
Behinderte ist nicht gedeckt. Derzeit sind vier Klassen dauerhaft in die Schule
an der Pulvermühle ausgelagert. Da Schulfilialen generell und im besonderen für
geistig behinderte Kinder eine unbefriedigende Lösung darstellen, ist ein
Erweiterungsbau für diese Schule unumgänglich. Die Therapieangebote können nur
im Stammhaus stattfinden, so dass die Kinder mit Shuttlebussen transportiert
werden müssen. Die Trennung einer behindertengerechten Schule ist nach
eindeutiger Darstellung der Fachabteilung Bildung, Kultur und Sport nicht auf
Dauer hinnehmbar. Mit der I -
Planung 2011 ist die Aufstockung des jetzigen Stammgebäudes um ca. vier
Klassenräume gesichert. Aufgrund des zunehmenden Raumbedarfs reichen diese aber
schon nicht mehr aus um die Filiale aufzulösen. Nach Erwerb des Grundstücks
Gartenfelder Straße 79 wäre es möglich, einen zusätzlichen Erweiterungsbau zu
errichten, der die Kinder der Filiale und den erhöhten Raumbedarf abdecken
könnte. 5. Inhalt des
Bebauungsplanes Art und Maß der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5-72 soll als Art der
baulichen Nutzung Gemeinbedarfsfläche - Schule -, und öffentliche
Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Für die
Gemeinbedarfsfläche soll ein bauliches Nutzungsmaß, in Anlehnung an das bereits
durch Baunutzungsplan ausgewiesene allgemeine Wohngebiet, mit einer GRZ =
0,3 , GFZ = 0,9 und drei zulässige Vollgeschosse festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist
aus dem FNP entwickelbar. 6.
Verfahren und Hinweise Der
Mitteilungspflicht der Planungsabsicht gemäß § 5 Ausführungsgesetz zum BauGB
(AGBauGB) und Artikel 13 Abs. 2 Landesplanungsvertrag für den Bebauungsplan
5-72 ist das Bezirksamt Spandau mit Schreiben vom 28. April 2008 nachgekommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2008 die Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes 5-72 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dieser Vorlage ist ein
Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes 5-72 sowie ein Vorentwurf als Anlage beigefügt. Berlin-Spandau, den 31. Juli 2008 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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