Drucksache - 1145/XVIII
Auf der Grundlage des sog. "Toilettenvertrages" muss der Wall AG als Kompensation für Toilettenanlagen die Errichtung einer bestimmten Anzahl an Werbeanlagen auf öffentlichen Flächen erlaubt werden. Für die schon vorhandenen Toilettenanlagen mussten bereits so viele Werbeanlagen zugelassen werden, dass es inzwischen immer schwieriger wird, zusätzliche Standorte für Werbeanlagen zu finden, die sowohl den vermarktungsrelevanten Ansprüchen der Wall AG als auch den städtebaulichen bzw. stadtplanerischen Auflagen genügen. Aus diesem Grund ist zur Zeit alleine schon nicht absehbar, wann und ob überhaupt die bereits mit der Wall AG vorvereinbarte Aufstellung von Toiletten an drei besonders wichtigen Standorten im Bezirk erfolgen kann. Unter gegebenen Umständen erscheint die Aufstellung eines Toilettenhauses an der Kreuzung Wilhelmstraße/Seeburger Straße leider in näherer Zukunft völlig unrealistisch. Berlin-Spandau, den 28.01.2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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