Drucksache - 1035/XVIII
zu a) 1.Zwischenbericht
vom 26.06.2002 – Drucksache Nr. 598 – 2.Zwischenbericht
vom 29.01.2003 – Drucksache Nr. 1070 – 3.Zwischenbericht
vom 03.09.2003 – Drucksache Nr. 1545 – 4.Zwischenbericht
vom 31.03.2004 – Drucksache Nr. 2133 – 5.Zwischenbericht
vom 29.09.2004 – Drucksache Nr. 2579 – 6.Zwischenbericht
vom 11.03.2005 – Drucksache Nr. 3050 – zu b)
1.Zwischenbericht vom 26.06.2002 – Drucksache Nr. 597 –
2.Zwischenbericht
vom 29.01.2003 – Drucksache Nr. 1071 – 3.Zwischenbericht
vom 03.09.2003 – Drucksache Nr. 1545 – 4.Zwischenbericht
vom 31.03.2004 – Drucksache Nr. 2133 – 5.Zwischenbericht
vom 29.02.2004 – Drucksache Nr. 2579 – 6.Zwischenbericht
vom 11.03.2005 – Drucksache Nr. 3050 – Die Flächen
der Wasserstadt Berlin Oberhavel sollen noch in diesem Jahr aus dem Rechtsstatus
eines förmlich festgelegten Entwicklungsgebietes entlassen werden. Bis zum
Sommer sollen dann die letzten sechs von insgesamt ca. 50 Bebauungsplänen festgesetzt werden und die zukünftige
Nutzung der Grundstücke rechtsverbindlich regeln. Der Bezirk hat im Rahmen
der ständigen Fortschreibung der städtebaulichen Entwicklungsziele den Bedarf
an öffentlichen Infrastruktureinrichtungen mit der Wasserstadt GmbH i. L. sowie
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einvernehmlich unter Einbindung
aller Fachabteilungen abgestimmt. Die
zukünftige Bedarfe insbesondere im Bereich der sozialen Infrastruktur wurden
anhand der zu erwartenden Bevölkerungsdichte und Bevölkerungsverteilung
berücksichtigt und entweder durch konkrete Flächenausweisungen für den
Gemeindebedarf oder solche bauleitplanerische Gebietsausweisungen abgesichert,
die eine entsprechende spätere Nutzung bzw. Bedarfsabdeckung ermöglichen. Im Bereich
der Versorgung mit Oberschulstandorten konnte der Bezirk sogar die Sicherung
eines Schulstandortes im Quartier Maselake Nord (Bebauungsplan VIII-555)
erreichen, der sich nicht ausschließlich aus dem Infrastrukturbedarf des
Entwicklungsgebietes Wasserstadt Berlin Oberhavel ergibt, sondern auch
Fehlbedarfe aus anderen Spandauer Quartieren abdeckt. Die Ausstattung mit erforderlichen Infrastruktureinrichtungen bzw. Flächen zur Errichtung derartiger Einrichtungen ist damit insgesamt gesichert. Berlin-Spandau, den 14. April 2008 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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