Drucksache - 1023/XVIII  

 
 
Betreff: Enge Straßen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE GRAUENBzBm Birkholz
Verfasser:BzBm Birkholz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.05.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 14.04.2008
Vorl.z.K.-Schlussber. v. 09.05.2008

Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung der STVO § 12 Abs

Mit dem o. g. Beschluss wurde das Bezirksamt beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung der StVO § 12 Abs. 1, Nr. 1 gewährleistet wird.

Diese Rechtsgrundlage beinhaltet, dass das Halten ist an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist.

 

Zur Gewährleistung ahnden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spandauer Ordnungsamtes im Rahmen der täglichen Bestreifung auch entsprechende Verstöße gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO.

Es ist aber vermessen anzunehmen, dass die Einhaltung generell gewährleisten werden kann. Dafür ist das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung einfach zu gering ausgeprägt.

 

Darüber hinaus werde ich dieses Thema auch beim nächsten Quartalsgespräch mit den Vertretern der Direktion 2 der Berliner Polizei ansprechen.

 

Ich bitte daher, den Beschluss damit als erledigt anzuerkennen.

 

Berlin - Spandau, den 7. Mai 2008

 

 

Birkholz

Bezirksbürgermeister

Begründung:

 

 
 

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