Drucksache - 0876/XVIII  

 
 
Betreff: Fahrbahnmarkierung Melonensteig
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.01.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 22.01.2008
Vorl z. K. (SB) v. 13.04.2008

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob Markierungen bezüglich der Geschwindigkeit auf der Straße im Melonensteig möglich

Dem BA ist durchaus bewusst, dass die Antrags-Begründung nicht Teil des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Spandau ist. Die falsche Sachdarstellung in der Begründung legt jedoch die fehlerhafte Intention des Beschlusses dar:

 

Selbstverständlich wäre im Melonensteig auch ohne das Verkehrszeichen "Tempo 10 km/h-Zone" eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h nicht zulässig! Zum einen gälte dann ja noch die im gesamten Siedlungsgebiet (einschl. Torweg und Isenburger Weg) ausgewiesene zonenwirksame Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, zweitens ist gemäß § 3 Abs. 1 StVO grundsätzlich die Fahrgeschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen.

 

Das Bezirksamt ist ferner der Auffassung, dass die Verkehrsbeschilderung für den aufmerksamen Kraftfahrer durchaus jederzeit wahrnehmbar ist. Eine Wiederholung der Geschwindigkeitsbeschränkung als Fahrbahnmarkierung im Melonensteig, also in einer Straße von untergeordneter Verkehrsbedeutung, in der in der Regel ausschließlich Anliegerverkehr stattfindet, hält das Bezirksamt für nicht erforderlich.

 

 

Berlin-Spandau, den 13.04.2008

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                               Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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