Drucksache - 0876/XVIII
Dem BA ist durchaus
bewusst, dass die Antrags-Begründung nicht Teil des Beschlusses der
Bezirksverordnetenversammlung Spandau ist. Die falsche Sachdarstellung in der
Begründung legt jedoch die fehlerhafte Intention des Beschlusses dar: Selbstverständlich
wäre im Melonensteig auch ohne das Verkehrszeichen "Tempo 10
km/h-Zone" eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h nicht zulässig! Zum
einen gälte dann ja noch die im gesamten Siedlungsgebiet (einschl. Torweg und
Isenburger Weg) ausgewiesene zonenwirksame Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30
km/h, zweitens ist gemäß § 3 Abs. 1 StVO grundsätzlich die Fahrgeschwindigkeit
den Straßenverhältnissen anzupassen. Das
Bezirksamt ist ferner der Auffassung, dass die Verkehrsbeschilderung für den
aufmerksamen Kraftfahrer durchaus jederzeit wahrnehmbar ist. Eine Wiederholung
der Geschwindigkeitsbeschränkung als Fahrbahnmarkierung im Melonensteig, also
in einer Straße von untergeordneter Verkehrsbedeutung, in der in der Regel
ausschließlich Anliegerverkehr stattfindet, hält das Bezirksamt für nicht
erforderlich. Berlin-Spandau, den 13.04.2008 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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