Drucksache - 0761/XVIII
1.
Zwischenbericht vom 05.10.2008 - Drucksache Nr. 0761/XVIII Auf
nochmalige Anfrage des bezirklichen Tiefbauamtes teilte die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wiederholt mit, dass die
Fahrbahnbereiche vor Senioreneinrichtungen grundsätzlich nicht als
Gefahrenstellen zu werten sind. Lediglich in Einzelfällen können Fahrbahnen vor
Senioreneinrichtungen als Gefahrenstellen eingestuft werden, wenn dieses
aufgrund der Anlage der Fahrbahnen (z. B. Kurven, Gefälle o. ä.) geboten
scheint. Es wird auch weiterhin daran festgehalten, dass bei den i. R. stehenden Fahrbahnbereichen ein erheblicher Unterschied zu den Fahrbahnbereichen vor Grundschulen und Kindertagesstätten besteht. Auch der Hinweis auf Telebusse, Taxen und Besucher lässt nicht den Schluss zu, dass vor Senioreneinrichtungen ein ähnlicher Betrieb herrscht, wie vor Grundschulen und Kindertagesstätten. Berlin - Spandau, den 23.12.2008 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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