Drucksache - 0576/XVIII  

 
 
Betreff: Änderung des Beschlusses über die Aufstellung der Bebauungspläne VIII-416 und 5-6
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage z.Vorl.z.K. v. 03.08.2007

Unterrichtung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung gemäß § 15 BezVG

 

Anlage: Kartenausschnitt im Maßstab 1:5.000 (unmaßstäblich verkleinert)

 

 

·         Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2007 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans VIII-416 um Teilflächen der Grundstücke Nennhauser Damm 158 und 180 sowie östlich angrenzende Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Staaken, Blatt 8273 und 8281 zu erweitern. Der neue Titel des Bebauungsplanes VIII-416 lautet nunmehr wie folgt: Bebauungsplan VIII-416 für Teilflächen der Grundstücke Nennhauser Damm 158 und 180 sowie östlich angrenzende Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Staaken, Blatt 7856, 8273 und 8281 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken.

 

·         Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in der gleichen Sitzung beschlossen, dass der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5-6 um einen Teilabschnitt der Werkstraße eingeschränkt wird. Der Titel des Bebauungsplanes 5-6 ändert sich hierdurch nicht.

 

Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtplanungsamt beauftragt.

 

 

1            Begründung

 

Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-416

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-416 durch das Bezirksamt erfolgte mit Beschluss vom 31.08.1993. Mit dem Bebauungsplanes VIII-416 sollte ursprünglich der östlich gelegene Teil des vorhandenen Gewerbeparks als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO sowie eine private Verkehrsfläche (Werkstraße) zur Erschließung festgesetzt werden. Nun soll der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan VIII-416 auf das gesamte Gelände des vorhandenen Gewerbeparks erweitert werden. Für das Plangebiet ist auch weiterhin die Festsetzung eines Gewerbegebietes in viergeschossiger und geschlossener Bauweise bei einer GRZ von 0,5 und einer GFZ von 2,0 vorgesehen. Es wird jedoch auf die geplante Festsetzung der privaten Verkehrsfläche verzichtet, da zur verkehrlichen Erschließung des Plangebietes sowie der weiter nördlich gelegenen Flächen auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes Staaken bereits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Werkstraße als öffentliche Straßenverkehrsfläche gemäß § 125 BauGB vorliegen. Es wird ein Teilstück der Werkstraße in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans VIII-416 mit aufgenommen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5-6 wird daher um die i.R.st. Flächen der Werkstraße eingeschränkt. Der Titel des Bebauungsplanes 5-6 ändert sich hierdurch nicht.

 

Die beabsichtigten Festsetzungen entsprechen der Gewerbeentwicklungskonzeption West-Staaken, der Grünkonzeption für das Flughafengelände Staaken mit Umgebung sowie dem Planwerk Westraum und dem Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich (EpB).

 

Anlass für die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches ist die seit einigen Jahren eingeleitete und nunmehr fortschreitende bauliche Verdichtung des vorhandenen Zeppelin- Gewerbeparks. Ohne die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das gesamte Plangebiet ist zu befürchten, dass durch Fehlentwicklungen sowohl eine geordnete städtebauliche Entwicklung als auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse nicht erreicht werden können. Um künftig bauliche Erweiterungen auf dem Gelände des Zeppelin-Gewerbeparks nachhaltig entwickeln und steuern zu können, ist daher die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches auf die o.g. Flächen erforderlich.

 

Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich Nahe der westlichen Stadtgrenze zur Gemeinde Dallgow-Döberitz in Brandenburg sowie nördlich der Heerstraße bzw. des Nennhauser Damms. In östlicher Richtung grenzt das Plangebiet direkt an das Gelände des ehemaligen Krankenhauses Staaken Dr. Georg Benjamin an. Im Norden reicht das Plangebiet bis an die brachliegenden Flächen des ehemaligen Flugplatzes Staaken.

 

Das Plangebiet weist im Bestand bereits eine dichte Bebauungsstruktur, bestehend aus einer Mischung von Alt- und Neubauten auf, wobei die noch vorhandene Altbebauung überwiegend unter Denkmalschutz steht. Das Plangebiet wird seit vielen Jahren bereits durch eine Vielzahl von Gewerbebetrieben genutzt, ansässig sind daher insbesondere Speditions- und Logistikbetriebe sowie Betriebe des produzierenden Gewerbes.  

 

Planerische Ausgangssituation

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 27. März 2007 (ABl. S. 1233) stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dar. Im Hinblick auf die geplante Festsetzung als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ist die künftige Gebietsfestsetzung aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes eindeutig entwickelbar.

 

Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich, für den z. Zt. noch keine verbindliche Bauleitplanung im Sinnes des § 30 BauGB vorliegt. Vorhaben sind daher nach den Planersatzvorschriften der §§ 34 oder 35 BauGB zu beurteilen. Aufgrund der Eigenart der näheren Umgebung ist der Bereich, in dem sich das Plangebiet befindet, dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung eingeleitet und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse nachhaltig gesichert werden können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Festsetzung des Bebauungsplanes VIII-416 geschaffen werden.

 

Intention des Planes und wesentlicher Planinhalt

Das Plangebiet soll einer dem Gewerbeentwicklungskonzept West-Staaken, der Grünkonzeption für das Flughafengelände Staaken mit Umgebung sowie dem Planwerk Westraum und dem Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich (EpB) entsprechenden Nutzung zugeführt werden.

·         Art der baulichen Nutzung

Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO beabsichtigt. Damit wird dem Ziel Rechnung getragen, das Gewerbegebiet Staaken entsprechend den v. g. übergeordneten Planungsvorgaben zu entwickeln und zu qualifizieren.

·         Maß der baulichen Nutzung

Als städtebaulich angemessen wird eine viergeschossige und geschlossene Bauweise bei einer GRZ von 0,5 und einer GFZ von 2,0 erachtet, um eine maßvolle Nachverdichtung zuzulassen. Ein harmonisches Einfügen der baulichen Anlagen in die geplante umgebende Gebäudestruktur kann somit gesichert werden.

 

·         Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubare Grundstücksfläche soll durch weitgefasste Baugrenzen gesichert werden. Durch diese Festsetzung besteht ein angemessener Spielraum bei der architektonischen Ausgestaltung geplanter baulicher Anlagen.

·         Straßenverkehrsflächen

Zur optimalen Erschließung des Plangebietes selbst sowie des unmittelbar nördlich angrenzenden Flugplatzgeländes ist zudem die Festsetzung eines Teilabschnittes der Werkstraße als Straßenverkehrsfläche geplant. Es wird daher ein Teilstück der Werkstraße in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes VIII-416 mit aufgenommen. Die i.R.st. Flächen der Werkstraße werden gleichzeitig aus dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5-6 herausgenommen.

 

·         Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage

 

Die geplante Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage soll Bestandteil einer übergeordneten Grünverbindung mit gesamtstädtischer Bedeutung werden. Dieser Ansatz entspricht der übergeordneten Planungsvorgabe des Flächennutzungsplanes.

 

 

Auswirkungen auf die Umwelt, Umweltschutz

Im Rahmen des durchzuführenden Planverfahrens werden die Regelungen des Baugesetzbuches gemäß § 1 a BauGB „Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz“ sowie gemäß § 2 a BauGB „Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht“ Berücksichtigung finden.

 

 

Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-6

 

Durch die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes VIII-416 befindet sich eine Teilfläche ebenfalls im Plangebiet des Bebauungsplanes 5-6 (BA-Beschluss vom 25.06.2002), der dort die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche vorsieht. An der  geplanten Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche wird auch weiterhin festgehalten, so dass der räumliche Geltungsbereich um die i.R.st. Fläche der Werkstraße eingeschränkt wird.

 

Der Titel des Bebauungsplanes 5-6 ändert sich hierdurch nicht und lautet weiterhin wie folgt: Bebauungsplan 5-6 für die Verbreiterung der Werkstraße und deren Verlängerung zur Straße Am Industriegelände, für eine Teilfläche des Geländes zwischen der verlängerten Werkstraße, der Straße Am Industriegelände und dem Industriegleis sowie für einen Abschnitt des Industriegleises im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken.

 

2            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sind nachteilige Auswirkungen, die soziale Maßnahmen nach §§ 180 ff. Baugesetzbuch erfordern, nicht zu erwarten. Bodenordnende Maßnahmen gemäß dem vierten Teil - § 45 ff. - des Baugesetzbuches sind ebenfalls nicht vorgesehen.

 

 

 

 

Gewerbegebiet

Da es sich bei dem Plangebiet im Wesentlichen um eine Angebotsplanung für den vorhandenen privaten Zeppelin-Gewerbepark handelt, ist davon auszugehen, dass keine Kosten auf das Land Berlin zukommen werden.

 

Straßenverkehrsflächen

Für die geplante Festsetzung der Straßenverkehrsflächen war die Übernahme von privaten Flächen durch das Land Berlin gemäß §§ 40 ff. BauGB erforderlich. Das Bezirksamt Spandau hat daher bereits im Vorfeld die erforderlichen Straßenverkehrsflächen vollständig erworben, so dass keine Grunderwerbskosten mehr anfallen werden. Darüber hinaus müssen die i.R.st. Flächen entsprechend den Planungszielen endgültig als Straßenverkehrsfläche hergestellt und dauerhaft unterhalten werden, sowie entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finanziert werden. Die Finanzierung der geplanten Straßenbaumaßnahme wurde bereits im Zuge der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Werkstraße durch das Bebauungsplanverfahren 5-6 geklärt. Demnach können die erforderlichen Kosten durch die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln (GA-Mittel) finanziert werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der Herstellungskosten. Der nicht durch Fördergelder gedeckte Restbetrag in Höhe von 10 % wurde bereits in den Haushalt eingestellt.

 

Öffentliche Parkanlage

Die geplante Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage soll Bestandteil einer übergeordneten Grünverbindung mit gesamtstädtischer Bedeutung werden. Die i.R.st. Fläche befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, so dass auch hier keine Grunderwerbskosten anfallen werden. Kosten für die Herrichtung und laufende Unterhaltung der öffentlichen Parkanlage fallen an.

 

6       Ausschuss für Stadtentwicklung

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 27.03.2007 über die Absicht zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans VIII-416 informiert und nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

 

Berlin – Spandau, den 3. Aug. 2007

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                               Carsten-M. Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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