Drucksache - 0432/XVIII
Nach Einführung des Gesundheitsdienstreformgesetzes (GDG) vom 25.05.2006 sowie der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst vom 11.12.2007 hat die Abteilung Soziales und Gesundheit die darin festgelegte Aufgabengliederung in landesweit einheitliche Fachbereiche umgesetzt. Dem Bezirksamt wurde im Frühjahr 2008 die veränderte Struktur des LUV's Gesundheit sowie der Organisationseinheit Planungs- und Koordinierungsstelle SozGesPK unterbreitet.
Die Absicherung des erforderlichen Personalbestands konnte von Seiten des Senats nicht erfolgen, da die dafür erforderlichen Außeneinstellungen nicht vorgesehen sind. Gegenwärtig beträgt die tatsächliche Personalausstattung 3,75 Vollzeitäquivalente, wobei eine weitere Stelle zurzeit unbesetzt ist.
Wir bitten den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, Spandau den 11. Febr. 2011 Das Bezirksamt
Birkholz Matz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat einstimmig
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