Drucksache - 0237/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob Spandauer Schulen und Sportvereine mit den jeweils zuständigen Polizeiabschnitten Kooperationsverträge abschließen können. Gegenstand des Kooperationsvertrages sollen polizeiliche Sprechstunden, Einbeziehung in den Unterricht oder Veranstaltungen und Anti-Gewalt-Trainingseinheiten sein. Begründung: Die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen mit der Polizei erhöht die Polizeipräsenz und damit das Sicherheitsgefühl in Schule und Sportverein und führt darüber hinaus bei den Kindern und Jugendlichen zu einer realistischen Einschätzung der Arbeit der Polizei. Durch die Kooperation kann gerade auch die präventive Arbeit der Polizei gestärkt werden. |
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Bezirksamt Spandau
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