Drucksache - 0216/XVIII  

 
 
Betreff: Kreisverkehr Einmündung des Ritterfelddamms in die B 2/Potsdamer Chaussee
(Beschluss der BVV v. 01.10.2003 - Drks. Nr. 1624/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.01.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

1

1.      Zwischenbericht vom 12.05.2004 – Drucksache 2287/XVII

2.      Zwischenbericht vom 30.12.2004 – Drucksache 2584/XVII

 

 

Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herangetreten mit dem Ersuchen, das die Einmündung Ritterfelddamm in die B 2 / Potsdamer Chaussee in einen Kreisverkehr umgewandelt wird.

 

Die erforderlichen Maße für den Kreisverkehrsplatz werden in dem „Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen“ vorgeschrieben. Eine Verringerung dieser Vorgaben sind aus ver­kehrlicher Sicht und aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Das folgende Bild zeigt den erforder­lichen Platzbedarf.

 

Die Kosten allein für den Bau des Kreisverkehrsplatzes belaufen sich auf ca. 125.000,00 €. Dazu kommt noch der Erwerb der erforderlichen Grundstücke, der Leitungsbau und die Kosten für die Zufahrtswege.

 

Dem Brandenburgischen Straßenbauamt ist kein Wunsch der Waldsiedlung bekannt direkt an die Potsdamer Chaussee angebunden zu werden. Darüber hinaus lehnt es die Übernahme von Unterhaltungspflichten ab und besteht auf einer Errichtung des Platzes ausschließlich auf Be­rliner Gebiet. Daher wäre der gesamte Straßenverlauf der Potsdamer Chaussee zu verlegen.

 

Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind keine Beschwerden über Verkehrsbeeinträch­tigung der LSA-geregelten Kreuzung bekannt. Aus diesem Grund wird eine finanzielle Beteili­gung abgelehnt. Somit wäre der Umbau nur mit bezirklichen Mittel möglich.

Die so „gewonnene“ LSA-Anlage lässt sich technisch nur an Kreuzungen wiederverwenden, die in ihren Ausmaßen ähnlich sind. Die Kosten für die technische Einrichtung einer LSA-Kreuzung sind eher gering. Die Straßenbaukosten für dem behindertengerechten Umbau der Kreuzung und die erforderlichen Leitungsarbeiten sind um ein vielfaches höher.

 

Aus den oben genannten Gründen ist der Bau eines Kreisverkehrsplatzes nicht möglich.

 

Berlin-Spandau, den 16.01.2007

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                Röding

Bezirksbürgermeister                                                                          Bezirksstadtrat

 
 

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