Drucksache - 0216/XVIII
1.
Zwischenbericht
vom 12.05.2004 – Drucksache 2287/XVII 2.
Zwischenbericht
vom 30.12.2004 – Drucksache 2584/XVII Das
Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung herangetreten mit dem Ersuchen, das die Einmündung
Ritterfelddamm in die B 2 / Potsdamer Chaussee in einen Kreisverkehr
umgewandelt wird. Die
erforderlichen Maße für den Kreisverkehrsplatz werden in dem „Merkblatt für die
Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen“ vorgeschrieben. Eine Verringerung dieser
Vorgaben sind aus verkehrlicher Sicht und aus Sicherheitsgründen nicht
möglich. Das folgende Bild zeigt den erforderlichen Platzbedarf. Die Kosten
allein für den Bau des Kreisverkehrsplatzes belaufen sich auf ca. 125.000,00 €.
Dazu kommt noch der Erwerb der erforderlichen Grundstücke, der Leitungsbau und
die Kosten für die Zufahrtswege. Dem
Brandenburgischen Straßenbauamt ist kein Wunsch der Waldsiedlung bekannt direkt
an die Potsdamer Chaussee angebunden zu werden. Darüber hinaus lehnt es die
Übernahme von Unterhaltungspflichten ab und besteht auf einer Errichtung des
Platzes ausschließlich auf Berliner Gebiet. Daher wäre der gesamte Straßenverlauf
der Potsdamer Chaussee zu verlegen. Der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind keine Beschwerden über
Verkehrsbeeinträchtigung der LSA-geregelten Kreuzung bekannt. Aus diesem Grund
wird eine finanzielle Beteiligung abgelehnt. Somit wäre der Umbau nur mit
bezirklichen Mittel möglich. Die so
„gewonnene“ LSA-Anlage lässt sich technisch nur an Kreuzungen wiederverwenden,
die in ihren Ausmaßen ähnlich sind. Die Kosten für die technische Einrichtung
einer LSA-Kreuzung sind eher gering. Die Straßenbaukosten für dem
behindertengerechten Umbau der Kreuzung und die erforderlichen Leitungsarbeiten
sind um ein vielfaches höher. Aus den
oben genannten Gründen ist der Bau eines Kreisverkehrsplatzes nicht möglich. Berlin-Spandau, den 16.01.2007 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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