Drucksache - 0163/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Kombibad Spandau Süd das vor den Duschräumen aushängende Informationsschild mit der Formulierung: "Jeder Badegast ist verpflichtet, den ganzen Körper im Reinigungsraum mit Seife zu reinigen und hierzu die Badebekleidung abzulegen." ergänzt wird durch: " Vor dem Betreten der Schwimmhalle:". Begründung:
Es ist festzustellen, dass eine große Mehrheit der Badegäste des Kombibads Spandau Süd die Hygienevorschriften erst nach dem Verlassen des Schwimmbeckens beachten. Es ist jedoch aus hygienischen Gründen wichtig, dass die gründliche Körperreinigung vor dem Betreten der Schwimmhalle erfolgt. Da das Kombibad Spandau Süd u.a. auch von vielen Schülerinnen und Schülern sowie Kleinkindern genutzt wird, ist es unbedingt erforderlich, für mehr Hygiene im Schwimmbereich zu sorgen. |
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Bezirksamt Spandau
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