Drucksache - 0163/XVIII  

 
 
Betreff: Hygiene im Kombibad Spandau Süd
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.01.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 22.01.2007
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Kombibad Spandau Süd das vor den D

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Kombibad Spandau Süd das vor den Duschräumen aushängende Informationsschild mit der Formulierung:

"Jeder Badegast ist verpflichtet, den ganzen Körper im Reinigungsraum mit Seife zu reinigen und hierzu die Badebekleidung abzulegen."

ergänzt wird durch: " Vor dem Betreten der Schwimmhalle:".

Es ist festzustellen, dass eine große Mehrheit der Badegäste des Kombibads Spandau Süd die Hygienevorschriften erst nach dem V

Begründung:

 

Es ist festzustellen, dass eine große Mehrheit der Badegäste des Kombibads Spandau Süd die Hygienevorschriften erst nach dem Verlassen des Schwimmbeckens beachten. Es ist jedoch aus hygienischen Gründen wichtig, dass die gründliche Körperreinigung vor dem Betreten der Schwimmhalle erfolgt. Da das Kombibad Spandau Süd u.a. auch von vielen Schülerinnen und Schülern sowie Kleinkindern genutzt wird, ist es unbedingt erforderlich, für mehr Hygiene im Schwimmbereich zu sorgen.

 
 

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