Drucksache - 0162/XVIII
1.
Zwischenbericht vom 20.05.2007 2. Zwischenbericht
vom 31.01.2008 Die
"Vierte Verordnung zur Änderung der Baumschutzverordnung" ist seit
Oktober 2007 in Kraft und wird
seit diesem Zeitpunkt als Rechtsgrundlage für die vom Naturschutz- und
Grünflächenamt erteilten Ausnahmegenehmigungen bzw. Versagungen angewandt. Die
in der Neufassung der Baumschutzverordnung festgelegte Regelung der
Ersatzpflanzung (wie im letzten Zwischenbericht beschrieben) hat ebenfalls seit
diesem Zeitpunkt Bestand. Eine weitere Änderung ist nicht beabsichtigt. Berlin-Spandau, den 12. Februar 2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 1
Enthaltung (FDP) |
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