Drucksache - 0162/XVIII  

 
 
Betreff: Keine weitere Verschlechterung der Baumschutzverordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.01.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Vorberatung
21.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.02.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.06.2007 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Kenntnisnahme
09.04.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.02.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 22.01.07
BE NUG v. 22.02.07
Vorl. z. K. (Zw.) v. 20.05.2007
Vorl. z.K. (Zw.) v. 31.01.2008
Vorl. z. K. (SB) v. 12.02.2009

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für die Verhinderung der vom Berliner Senat geplanten Änderun

1. Zwischenbericht vom 20.05.2007

2. Zwischenbericht vom 31.01.2008

 

 

Die "Vierte Verordnung zur Änderung der Baumschutzverordnung" ist seit Oktober 2007 in Kraft  und wird seit diesem Zeitpunkt als Rechtsgrundlage für die vom Naturschutz- und Grünflächenamt erteilten Ausnahmegenehmigungen bzw. Versagungen angewandt. Die in der Neufassung der Baumschutzverordnung festgelegte Regelung der Ersatzpflanzung (wie im letzten Zwischenbericht beschrieben) hat ebenfalls seit diesem Zeitpunkt Bestand. Eine weitere Änderung ist nicht beabsichtigt.

 

 

Berlin-Spandau, den 12. Februar 2009

 

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                               Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

1 Enthaltung (FDP)

1 Enthaltung (FDP)

Begründung:

 

 
 

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