Drucksache - 0086/XVIII
1.
Welche
Maßnahmen führt das bezirkliche Ordnungsamt regelmäßig durch, um die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über das Halten und Führen von
Hunden in Berlin zum Schutz von Menschen vor gefährlichen Hunden (insbesondere
Maulkorbpflicht und Leinenpflicht) zu überwachen? 2.
Überwacht
das bezirkliche Ordnungsamt in diesem Zusammenhang besondere Örtlichkeiten, an
denen sich Kinder besonders häufig aufhalten (z.B. Spielplätze, Umgebungen von
Kindertagesstätten) und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 3.
Was
gedenkt das Bezirksamt zu unternehmen, um künftig Körperverletzungen an Kindern
durch gefährliche Hunde wie am 10.11.2006 am Stresow zu verhindern? |
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Bezirksamt Spandau
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