Drucksache - 0074/XVIII
1.
Trifft
es zu, dass die Planung nicht nur die Fläche des Strandbades, sondern auch
Teile des Landschaftsschutzgebietes umfasst? 2.
Wie
groß ist das Strandbadgrundstück und wie groß ist die Grundfläche der
derzeitigen Bebauung? 3.
Wie
viel Grundfläche kann die jetzt geplante Bebauung maximal haben, wenn eine
50-prozentige Überschreitung, die zulässigen Wintergärten und Vordächer usw.
maximal ausgeschöpft werden? 4.
Wie
viel Fläche könnte außerdem noch befestigt werden? 5.
Kann
im Extremfall, wenn nur genügend Wasserfläche in die Planung einbezogen wird,
die Landfläche auch vollständig zugebaut bzw. befestigt werden? 6.
Welche
späteren Nutzungsänderungen wären nach Baufertigstellung durchsetzbar? 7.
Ist
das Bezirksamt mit uns der Meinung, dass der ursprüngliche Bebauungsplanentwurf
VIII - 255, selbst mit Wanderweg, dem Biotopschutz weit besser gerecht werden
würde? |
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