Drucksache - 0071/XVIII
Eine Altstadtnahe Erweiterung der Liegplätze ist leider nicht möglich, da der gesamte Bereich der Schleuse und der Spreemündung als Verkehrsfläche laut Bundeswasserstraßenverwaltung für die (Berufs- und Passagier-) Schifffahrt benötigt wird. Beim möglichen Ausbau der Wasserstraße wird nach derzeitigem Planungsstand zudem die jetzige Anlegemöglichkeit gegenüber dem Rathaus ersatzlos wegfallen. Wir werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Wasserstraßenprojekt 17 die Frage der Liegeplätze thematisieren.
Es wird auf die Drucksachen Nr. 842/02 (Beschluss vom 29.01.2003) und Nr. 930/XVII vom 15.09.1997 (Beschluss vom 24.09.1997 -III Nr. 681) verwiesen.
Berlin - Spandau, den 31.01.2008 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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