Drucksache - 0035/XVIII  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung in und um die Finnenhaussiedlung in Kladow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BAUBzStR Röding
Verfasser:R ö d i n g 
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.10.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage - z. K. - (1. Zw.) v. 18.10.2006
Vorl. z.K. Schlussbericht v. 15.03.2007
Anlage z. Schlussbericht

Hinsichtlich der einzelnen Punkte des o

Schlussbericht

 

In Ergänzung des o.g. 1. Zwischenberichts teilt das Bezirksamt abschließend Folgendes mit:

 

zu 1.:

Die Einrichtung eines Haltverbotes in den Einmündungsbereichen des Runebergweges bzw. Topeliusweges in den Kladower Damm ist nicht zulässig, aber auch nicht zweckmäßig:

·         Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen von den Straßenverkehrsbehörden nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der "besonderen Umstände zwingend geboten" ist. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind gemäß Nr. I der Verwaltungsvorschrift zu §§ 39 bis 43 StVO "nicht anzuordnen".

·         Es besteht hier jedoch bereits gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Parkverbot in einem Abschnitt von fünf Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.

·         Die Verkehrsmengen sind gering, besondere Probleme für die aus dem Kladower Damm in die genannten Wohnstraßen einbiegenden Fahrzeuge konnten nicht beobachtet werden.

·         Eine Erleichterung des Fließverkehrs würde den sich von der BVV in dem o.g. Beschluss zueigen gemachten Bestrebungen der Anwohner widersprechen, die eine Verminderung des Durchgangsverkehrs und verstärkte Beachtung der bestehenden Geschwindigkeitsregelung forderten.

 

zum letzten Absatz:

Die vom Bezirksamt angeforderte Stellungnahme der VLB zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Kladow-Centers liegt dem Bezirksamt nunmehr vor, sie ist als Anlage beigefügt.

 

Berlin-Spandau, den 15.03.2007

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                   Röding

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat


 

 
 

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