Drucksache - 0985/XXI  

 
 
Betreff: Naturschutzgebiet und Flora-Fauna-Habitat Fort Hahneberg in Staaken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/-in 
Verfasser:Einwohner 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 05.10.2023

Vorbemerkung

r das Naturschutzgebiet rund um Fort Hahneberg in Staaken gilt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Verordnung zum Schutz der Landschaft des Hahnebergs und Umgebung über das Naturschutzgebiet Fort Hahneberg im Bezirk Spandau von Berlin vom 22. Juli 2009.

Der letzte Pflege- und Entwicklungsplan von Putkunz-Landschaftsplanung stammt von 2014 und ein Managementplan von Myotis von 2018. Die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen werden allerdings scheinbar nur unzureichend umgesetzt.

Laut Senatsverwaltung liegen Maßnahmen baulicher Art am Fort in der Verantwortung des Bezirkes. Somit liege auch die Verantwortung zum Erhalt des Gebäudes gemäß Denkmalschutz und Schutzgebietsverordnung in der Verantwortung des BA Spandau.

Aufgaben, wie Mahd, weidebegleitende Maßnahmen, z.B. Zurückdrängung von

invasiven Arten, wie der Kratzbeere, Beseitigung von Müllablagerungen, Beobachtung von Schwarzwildbeständen, Kontrolle des Zustandes des Grundstückzaunes etc. werden durch den gemeinnützigen Verein ASG Fort Hahneberg e.V. unentgeltlich durchgeführt.

 

  1. Welche Mnahmen zur Einhaltung des FFH-Gebiets, der Schutzgebietsverordnung und der Management Pläne liegen in der Verantwortung des Bezirkes und welche in der Verantwortung der Senatsverwaltung?
  2. Welche Maßnahmen seitens des Bezirksamtes Spandau sind zum Erhalt und zur Entwicklung des Gebäudes Fort Hahneberg und wie viel Budget ist im Haushalt dafür vorgesehen?
  3. Die Verantwortlichkeiten teilen sich BA und die Senatsverwaltung auf. Wie wird die konstruktive Zusammenarbeit gewährleistet, um die erforderliche, gemeinschaftliche Verantwortung für die Umsetzung der Schutzgebietsverordnung und des Denkmalschutzes sicherzustellen?
  4. Wann erfolgen wieder Gutachten und Dokumentationen des Zustandes des NSG und FFH Fort Hahneberg, damit ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan bzw. Managementplan erstellt werden kann?
  5. Was spricht dagegen, das Fort einer anderen Abteilung, z.B. Bildung, Kultur und Sport oder Naturschutz zu unterstellen? Dies erscheint logischer, als das Grünflächenamt.
 
 

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