Drucksache - 0963/XXI
Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 26.10.2023 zur Großen Anfrage 0956/XXI Eingang im BVV-Büro: 26.10.2023
Antwort: Dem Bezirksamt Spandau wurden im Rahmen des Aktionsprogramms „Sauberes Berlin“ als auftragsweise Bewirtschaftung 151.000 € zur Verfügung gestellt.
Antwort: Siehe Auflistung unter 2.2.
2.1. Wurden/werden alle Projekte dann auch tatsächlich durchgeführt? Antwort: Aufgrund von unvorhersehbar Änderungen von Rahmenbedingungen kommt es zu Anpassungen der Planungen, sodass Projekte die am Jahresanfang geplant wurden, in einigen Fällen nicht durchgeführt werden konnten und stattdessen andere ursprünglich nicht geplante Projekte durchgeführt und finanziert werden. Das Ziel des Bezirksamts ist es dabei immer, die zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen seiner personellen Ressourcen zielorientiert einzusetzen und weitgehend vollständig auszuschöpfen.
2.2. Wenn ja, welche? Antwort:
2.3. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Wenn Projekte nicht wie zu Jahresbeginn geplant durchgeführt werden können, liegt dies in der Regel an den zu knappen personellen und zeitlichen Kapazitäten in den jeweiligen Fachämtern. Insbesondere die Zuwendungsvergabe erweist sich als zeit- und personalaufwendig ebenso wie die Begleitung der Projekte und die Zuwendungsprüfung am Ende.
Antwort: Die Mittel werden in Verantwortung der jeweils zuständigen Fachämter auf Basis der jeweils gültigen Rechtsgrundlagen bewirtschaftet. Es gilt dabei sowohl das Zuwendungsrecht als auch das Vergaberecht. Die inhaltliche Grundlage für die Mittelverwendung liefern die AGH-Beschlüsse Drs. 18/0700 und 18/1103. Daraus ergibt sich die Pflicht die Mittel zur Förderung von Stadtsauberkeit, Müllvermeidung, Recycling und thematischer öffentlicher Kampagnen einzusetzen.
Antwort: Ein Beteiligungsverfahren im Rahmen des Aktionsprogramms Sauberes Berlin ist vom Senat und vom AGH nicht vorgesehen und würde zudem weitere nicht vorhandene Kapazitäten binden. Dem Bezirksamt Spandau wurden die Mittel des Aktionsprogramms Sauberes Berlin mit Schreiben vom 24.03.2023 übertragen. Die Mittelverwendung muss zwingend im Haushaltsjahr 2023 bis Kassenschluss erfolgen. D.h. zur Projektdurchführung stehen mit Vergabeverfahren maximal 9 Monate zur Verfügung. Ein zusätzliches Beteiligungsverfahren, das hier auch vom Land Berlin nicht vorgesehen ist, hätte die zur Verfügung stehende Projektlaufzeit weiter verkürzt und weitere nicht vorhandene personelle Kapazitäten benötigt, sodass es kaum noch möglich gewesen wäre, sinnvolle Projekte umzusetzen.
Antwort: Der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurde mit Stand 20.10.23 ein Minderbedarf von 8.000 € mitgeteilt. Diese Mittel werden anderen Bezirken zur Verfügung gestellt, um ggf. vorhandene Mehrbedarfe zu decken.
Antwort: Die Gelder sind Teil des Landeshaushalts. Im aktuellen Haushaltsplanentwurf ist für das Land Berlin dieselbe Summe eingeplant, wie in den vergangenen Jahren. Nach welchem Schlüssel diese Summe auf die Bezirke verteilt wird, ist allerdings noch unklar.
Antwort: Wann der Senat die Aufforderung zur Interessensbekundung an die Bezirke schickt, ist derzeit nicht absehbar. Es steht Bürgerinnen selbstverständlich frei, Ideen und Vorschläge für Projekte an das Bezirksamt einzureichen. Wie in Antwort 4.2. erläutert. können diese berücksichtigt werden, falls sie die vom AGH aufgestellten Kriterien erfüllen und nur, falls die erforderlichen personellen und zeitlichen Kapazitäten vorhanden sind. Das Bezirksamt hat für die Umsetzung der Projekte im Aktionsprogramm Sauberes keinerlei zusätzliche personellen Stellen bekommen. Jedes Projekt und die damit verbundenen Vergabemodalitäten und Betreuungsaufwand bis zum Verwendungsnachweis bedeutet daher eine zusätzliche Aufgabe für die Fachämter, bei oft eh schon zu engen Kapazitäten.
Berlin-Spandau, 26.10.2023
Frank Bewig Bezirksbürgermeister
Große Anfrage der Fraktion Bündnis '90 / Die Grünen zur 021/XXI (BVV) am 18.10.2023
1. Wie viel Geld erhielt Spandau 2023 aus dem Aktionsplan „Sauberes Berlin“? 2. Welche Projekte erhielten wie viel Geld? 2.1 Wurden/werden alle Projekte dann auch tatsächlich durchgeführt? 2.2 Wenn ja, welche? 2.3 Wenn nein, warum nicht? 3. Wie lief das Zuwendungsverfahren und was waren die Bedingungen für den Erhalt der Zuwendungen? 4. Gab es ein Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise um Vorschläge einzubringen? 4.1 Wenn ja, wann und wo bzw. wie konnte man sich einbringen? 4.2 Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viel Geld wird voraussichtlich übrigbleiben, weil es nicht abgerufen oder zurückgezahlt wurde? 6. Gibt es schon eine Prognose, welche Gelder für 2024 bereitstehen und wie das Zuwendungs- bzw. Bewerbungsverfahren laufen wird? 7. Wird es 2024 ein Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger geben, beispielsweise um Vorschläge einzubringen? 7.1 Wenn ja, inwiefern? 7.2 Wenn nein, warum nicht und wäre diese aus Sicht des Bezirksamtes nicht sinnvoll? |
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