Drucksache - 0930/XXI
Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 09.11.2023 zur Großen Anfrage 0930/XXI Eingang im BVV-Büro: 09.11.2023
1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Gesundheitsgefahr ein, die durch Astbest-Altlasten in Schulgebäuden des Bezirks für Schulangehörige besteht? Antwort: Anhand der derzeitigen Schadstoffgutachten besteht keine akute Gesundheitsgefahr durch Astbest-Altlasten in Schulgebäuden des Bezirks für Schulangehörige.
2. Ist dem Bezirksamt bekannt, in welcher Art Räumlichkeiten asbesthaltige Produkte verbaut sind und in wie vielen Fällen es sich dabei um Klassen- oder sonstige Aufenthaltsräume handelt? Antwort: Durch die vorliegenden Schadstoffgutachten ist dem Bezirksamt bekannt, dass festgebundene, asbesthaltige Produkte zum überwiegenden Teil in Kellerräumen und Räumen mit haustechnischen Installationen verbaut sind. In einzelnen Schulen sind noch festgebundene, asbesthaltige Bodenbeläge in Klassenzimmern und Fluren verbaut. In wenigen Schulen sind noch festgebundene Asbestzementplatten im Außenbereich vorhanden. Von festgebundenen, asbesthaltigen Materialien geht keine gesundheitliche Gefahr aus. Diese Materialien dürfen jedoch nicht spanabhebend bearbeitet werden, um eine Freisetzung des festgebundenen Asbests zu vermeiden.
3. Gibt es Schulen im Bezirk, die auf Basis einer entsprechenden Schadstoffprüfung als „mittelfristig“ oder „unverzüglich“ sanierungsbedürftig eingestuft wurden und stünden im Falle eines unverzüglichen Sanierungsbedarfs Ausweichflächen zur Verfügung? Antwort: Nein, es gibt keine Schulen im Bezirk, die auf Basis einer entsprechenden Schadstoffprüfung als „mittelfristig“ oder „unverzüglich“ sanierungsbedürftig eingestuft worden sind.
4. Was tut das Bezirksamt, um die Beseitigung von Asbestaltlasten in Schulgebäuden voranzutreiben? Antwort: Das Bezirksamt hat alle schwachgebunden, asbestbelasteten Produkte, die gesundheitsgefährdend sind, bereits fachgerecht zurückgebaut und entsorgt. Zusätzlich werden regelmäßig die Fundstellen von festgebunden Asbest, die noch in den Gebäuden vorhanden sind, auf der Grundlage des geltenden Regelwerks neu bewertet. Bei Sanierungsmaßnamen werden die verbleibenden, asbestbestbelasteten Produkte ausgetauscht.
Berlin Spandau den, 09.November.2023
Dr. Carola Brückner Bezirksstadträtin
Große Anfrage der FDP-Fraktion zur 021/XXI (BVV) am 18.10.2023
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