Drucksache - 0926/XXI  

 
 
Betreff: Vorzeitiges Ende des Amtes eines Bürgerdeputierten gemäß § 24 Absatz 1 c) BezVG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Vorsteher Heck 
Verfasser:Heck 
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 02.10.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung trifft gemäß § 25 Absatz 1 BezVG i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung die Feststellung, dass das Amt von Maximilian Hentschel als (stellvertretendem) rgerdeputierten im Ausschuss Sport mit Ablauf des 31.10.2023 endet. Herr Hentschel wird im Zuge einer temporären Abordnung ab 01.11.2023 in der Bezirksverwaltung Spandautig sein. Die Voraussetzungen nach § 22 d) BezVG für das Amt als Bürgerdeutiertem sind damit nicht mehr gegeben.


Begründung

Die Bezirksverordnetenversammlung hat nach § 25 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Feststellung zu treffen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer bzw. eines Bürgerdeputierten oder einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters vorzeitig endet. Gemäß § 24 Absatz 1 c) BezVG endet das Amt einer oder eines Bürgerdeputierten vorzeitig bei Wegfall der Voraussetzungen, die § 22 BezVG definiert. Demnach darf eine rgerdeputierte oder ein Bürgerdeputierter nicht in derselben Bezirksverwaltung als Beamtin oder Beamter bzw. als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tig sein.

Nach § 21 Absatz 1 Satz 3 BezVG tritt der nächst gewählte Stellvertreter an die Stelle. Herr Frank Neidnicht übernimmt damit kraft Gesetz die Aufgabe als 2. Stellvertreter.

Der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion (Drs. 0686/XXI) erfüllt die Kriterien nach § 21 Absatz 1 Satz 2 BezVG, denn zwei Stellvertreter sind aufgrund der zitierten Regelung vorgeschrieben und so viele Personen umfasst noch immer die gewählte Liste.

 
 

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