Drucksache - 0926/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung trifft gemäß § 25 Absatz 1 BezVG i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung die Feststellung, dass das Amt von Maximilian Hentschel als (stellvertretendem) Bürgerdeputierten im Ausschuss Sport mit Ablauf des 31.10.2023 endet. Herr Hentschel wird im Zuge einer temporären Abordnung ab 01.11.2023 in der Bezirksverwaltung Spandau tätig sein. Die Voraussetzungen nach § 22 d) BezVG für das Amt als Bürgerdeutiertem sind damit nicht mehr gegeben. Begründung Die Bezirksverordnetenversammlung hat nach § 25 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die Feststellung zu treffen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer bzw. eines Bürgerdeputierten oder einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters vorzeitig endet. Gemäß § 24 Absatz 1 c) BezVG endet das Amt einer oder eines Bürgerdeputierten vorzeitig bei Wegfall der Voraussetzungen, die § 22 BezVG definiert. Demnach darf eine Bürgerdeputierte oder ein Bürgerdeputierter nicht in derselben Bezirksverwaltung als Beamtin oder Beamter bzw. als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tätig sein. Nach § 21 Absatz 1 Satz 3 BezVG tritt der nächst gewählte Stellvertreter an die Stelle. Herr Frank Neidnicht übernimmt damit kraft Gesetz die Aufgabe als 2. Stellvertreter. Der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion (Drs. 0686/XXI) erfüllt die Kriterien nach § 21 Absatz 1 Satz 2 BezVG, denn zwei Stellvertreter sind aufgrund der zitierten Regelung vorgeschrieben und so viele Personen umfasst noch immer die gewählte Liste. |
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