Drucksache - 0774/XXI
Schriftliche Beantwortung des Bezirksamtes vom 18.07.2023 zur Großen Anfrage 0774/XXI
Eingang im BVV-Büro: 19.07.2023
Antwort: Mit Stand 26.06.2023 sind an den öffentlichen Spandauer Grundschulen und der Primarstufe der bezirklichen B.-Traven-Gemeinschaftsschule rd. 3.175 Anmeldungen von Kindern mit Wohnsitz in Spandau registriert worden, die entweder zum Schuljahr 2023/24 schulpflichtig werden, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt haben oder von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr zurückgestellt worden waren. Von den angemeldeten, erstmalig schulpflichtig werdenden Kindern wurden bis zum 26.06.2023 ca. 305 Kinder von der Schulbesuchspflicht für das Schuljahr 2023/24 zurückgestellt. Weiterhin wechselten rund 330 Schulanfängerinnen und Schulanfänger entweder an eine öffentliche Förderschule im Bezirk, an eine öffentliche Grundschule (bzw. Primarstufe einer Gemeinschaftsschule) oder Förderschule in einem anderen Berliner Bezirk oder an eine Schule in privater Trägerschaft. Wechsel gab es zudem auch ins Land Brandenburg. Nach jetzigem Stand werden im Bezirk Spandau für ca. 2.540 Schulanfängerinnen und Schulanfänger an den öffentlichen Grundschulen bzw. der Primarstufe der B.-Traven-Gemeinschaftsschule Schulplätze benötigt und auch bereitgestellt. Bedingt durch fortlaufende Zu- bzw. Wegzüge, nachträgliche Aufnahmen an Schulen in freier Trägerschaft und weiteren Zurückstellungen von der Schulbesuchspflicht unterliegen die vorgenannten Zahlen noch Schwankungen. Die tatsächliche Zahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger kann daher sowohl noch steigen oder sinken.
Antwort: Dazu liegt der Außenstelle Spandau der Senatsbildungsverwaltung (Schulaufsicht) keine statistische Erhebung vor.
Antwort: Die Außenstelle Spandau der Senatsbildungsverwaltung (Schulaufsicht) befindet sich aktuell in den Einstellungsvorgängen. Eine finale Zahl der offenen Stellen zum neuen Schuljahr kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.
Antwort: Gemäß § 4 Absatz 7 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule An der 05G18, Grundschule im Beerwinkel, ist in Absprache mit der Schulleitung und der regionalen Schulaufsichtsbehörde entschieden worden, dass zur schulischen Versorgung der Kinder aus dem Einschulungsbereich ggf. die Frequenzen in den jahrgangsgemischten Lerngruppen der Schulanfangsphase erhöht werden. Den Eltern wurden wohnortnahe (freiwillige) Alternativangebote unterbreitet, auf die rechtliche Möglichkeit der Zuweisung in eine nichtzuständige Grundschule nach § 54 Absatz 3 SchulG wurde bewusst verzichtet.
4.1 Wenn ja, um welche Anzahl? Antwort: Auch an 05G18 kann die Zahl der tatsächlichen Schulanfängerinnen und Schulanfänger bedingt durch die unter Frage 1. genannten Schwankungen noch nicht abschließend beziffert werden. Mit Stand vom 26.06.2023 wird von einer Frequenz von 27 Kindern pro Lerngruppe ausgegangen.
Antwort: Nach Auskunft der Schulaufsicht Spandau liegen zum aktuellen Zeitpunkt 320 Rückstellungen vor.
Antwort: Gemäß § 55a Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) werden schulpflichtige Kinder von ihren Erziehungsberechtigten nach öffentlicher Bekanntmachung an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet. Die Erziehungsberechtigten können gemäß § 55a Absatz 2 SchulG den Besuch einer anderen Grundschule unter Darlegung der Gründe beantragen (Erstwunsch). Dem Antrag ist im Rahmen der Aufnahmekapazität und nach Maßgabe freier Plätze gemäß den Organisationsrichtlinien nach den Kriterien des § 55a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1-3 SchulG in abgestufter Rangfolge stattzugeben. Für die Einrichtung des Schuljahres 2023/24 bestand eine Übernachfrage durch diese Wechselwünsche (Formular Schul 123: Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule) an folgenden öffentlichen Spandauer Grundschulen: 05G02 Grundschule am Eichenwald 05G07 Lynar-Grundschule 05G08 Konkordia-Grundschule 05G10 Grundschule am Birkenhain 05G11 Robert-Reinick-Grundschule 05G14 Linden-Grundschule 05G15 Askanier-Grundschule 05G16 Zeppelin-Grundschule 05G18 Grundschule im Beerwinkel 05G21 Paul-Moor-Grundschule 05G26 Grundschule am Amalienhof 05G27 Peter-Härtling-Grundschule 05G30 Birken-Grundschule
Antwort:
Antwort: Angemeldet wurden an den öffentlichen Spandauer weiterführenden Schulen rd. 2.035 Schülerinnen und Schüler, davon rd. 1.385 Jugendliche an den Integrierten Sekundarschulen bzw. der B.-Traven-Gemeinschaftsschule und rd. 650 an den Gymnasien.
Antwort: Gemäß § 5 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-VO) darf am Gymnasium in Jahrgangsstufe 7 eine Höchstgrenze von 32 Schülerinnen und Schülern pro Klasse nicht überschritten werden. An der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule beträgt die Höchstgrenze 26 Schülerinnen und Schüler für Klassen der Jahrgangsstufen 7 und 8. In der Jahrgangsstufe 7 kann die Höchstgrenze an der Integrierten Sekundarschule und an der Gemeinschaftsschule von der zuständigen Schulbehörde in Abstimmung mit den betroffenen Schulen aus schulorganisatorischen Gründen für einzelne oder alle Klassen auf 25 Schülerinnen und Schüler je Klasse abgesenkt werden. Die vorgenannten Höchstgrenzen können von der zuständigen Schulbehörde auf Antrag der Schule im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung reduziert werden, wenn auf Grund der Zusammensetzung der Klassen ein erhöhter Förderbedarf begründet ist. Dies ist insbesondere der Fall bei Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bei Schulen, an denen entweder mindestens 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind oder an denen die Erziehungsberechtigten von mindestens 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler von der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln befreit sind.
9.1 Wenn ja, um welche Anzahl? Antwort: Für die Schulplatzvergabe der Schülerinnen und Schüler, die nach Abschluss der Erst-, Zweit- und Drittwunschverfahren an keiner ihrer Wunschschulen berücksichtigt werden konnten und denen somit Schulplatzangebote an noch aufnahmefähigen Schulen unterbreitet wurden, musste im Bezirk Spandau an keiner weiterführenden Schule die Frequenz erhöht werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zu Beginn des Schuljahres 2023/2024, bedingt durch Zuzüge, Abgänger aus den Willkommensklassen oder noch zu verteilende nichtangemeldete Schülerinnen und Schüler die Frequenzen in einzelnen Klassen höher sein werden, als die in § 5 Absatz 7 Sek I-VO genannten Höchstgrenzen.
Antwort: Im Ergebnis der Auswahlverfahren an allen übernachgefragten Schulen im Erst-, Zweit- und Drittwunschverfahren war festzustellen, dass für den Bezirk Spandau in der Schulart Gymnasium zusätzlich zu den geplanten Kapazitäten und den nach dem Anmeldeverfahren bereits zusätzlich eingerichteten zwei Klassen (jeweils eine am Kant- und am Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium) noch etwas mehr als 30 Schulplätze benötigt werden. Da in Spandau die Einrichtung einer weiteren Klasse raumkapazitär nicht mehr möglich war, wurde den Erziehungsberechtigten von 32 Schülerinnen und Schülern, die nach Abschluss der Erst-, Zweit- und Drittwunschverfahren noch keinen Schulplatz an einer ihrer Wunschschulen erhalten und weiterhin einen Wunsch zur Schulart Gymnasium hatten, ein Schulplatz an drei Gymnasien im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf angeboten.
Antwort: Integrierte Sekundarschulen:
Gymnasien:
11.2 … des sonderpädagogischen Förderbedarfs? Antwort: Integrierte Sekundarschulen: Gymnasien:
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.
Antwort: Grundsätzlich kann an allen vom Bezirksamt verwalteten Schulen aufgrund der allgemein angespannten Schulplatzsituation davon ausgegangen werden, dass die raumkapazitären Grenzen in den Schulen inzwischen erreicht und fast vollständig ausgeschöpft sind. Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Einrichtung von zusätzlichen Klassen bzw. Lerngruppen bezieht. Im Zuge der Einrichtung der Schulanfangsphase an den Grundschulen bzw. der Primarstufe der B.-Traven-Gemeinschaftsschulen wurden gegenüber der ursprünglich mit den Schulleitungen geplanten Schulplatzkapazitäten an mehreren Grundschulen zusätzliche Klassen / Lerngruppen eingerichtet: Siegerland-Grundschule: 1 jahrgangsübergreifende Lerngruppe Grundschule am Weinmeisterhorn: 1 jahrgangsbezogene Lerngruppe Astrid-Lindgren-Grundschule: 1 jahrgangsbezogene Lerngruppe Grundschule am Ritterfeld: 1 jahrgangsbezogene Lerngruppe Christian-Morgenstern-Grundschule: 1 jahrgangsbezogene Lerngruppe Grundschule am Windmühlenberg: 1 jahrgangsbezogene Lerngruppe Grundschule am Amalienhof: 1 jahrgangsbezogene Lerngruppe Für den Übergang in die 7. Jahrgangsstufe wurden an folgenden Schulen jeweils eine zusätzliche Regelklasse eingerichtet werden: Vor Beginn des Anmeldezeitraums: Heinrich-Böll-Oberschule Nach Abschluss der Auswahlverfahren: Schule am Staakener Kleeblatt Kant-Gymnasium Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium
Antwort: Neben der Grundlagenplanung für das Investitionsprogramm, sowie den Maßnahmen bei externen Vorhabenträgern (u.a. HOWOGE, SenSBW und BIM) prüft der Bezirk den Einsatz von temporären Maßnahmen, die auch kurzfristig über das Investitionsprogramm angemeldet werden können. Überdies priorisiert das Schul- und Sportamt Maßnahmen, die durch geringe Aufwände zusätzliche Kapazitäten schaffen. Hier sind u.a. kleine Maßnahmen finanziert aus der baulichen Unterhaltung zu nennen – sofern diese an den entsprechenden Standorten umsetzbar sind.
Berlin Spandau, den 18. Juli 2023
Dr. Carola Brückner Bezirksstadträtin
Große Anfrage vom 21.06.2023 für die 018/XXI (BVV). Sitzung am 05.07.2023:
Wir fragen das Bezirksamt:
Leschewitz Der Fraktionsvorsitzende |
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