Drucksache - 0557/XXI  

 
 
Betreff: Information über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-121 für das Grundstück Obermeierweg 18 und den Obermeierweg zwischen Havel und der Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze Obermeierweg 18 sowie eine Teilfläche der Havel und eine Teilfläche der Spree im Bezirk Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Schatz
Verfasser:BezStR Schatz 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.11.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
05.07.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 23.06.2023
VzK Drs. 0557-XXI Bebauungsplan 5-121

Schlussbericht

 

Vorg.: Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom Beschluss des Bezirksamts vom 28. August 2018 über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-121 Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14. Februar 2019, Drucksache Nr. 1194/XX. Wahlperiode.

 Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG und § 6 Abs. 2 AGBauGB über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-121 Vorlage zur Beschlussfassung vom 23. November 2022, Drucksache Nr. 0557 / XXI.

Anl.: Übersichtsplan mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5121

 

Der Bebauungsplan 5-121 vom 20. Oktober 2021 ist durch die Verordnung des Bezirksamtes Spandau von Berlin vom 20. Dezember 2022 festgesetzt und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 04. Februar 2023 auf Seite 26 verkündet worden.

Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

Berlin-Spandau, den 13. Juni 2023

 

 

 

Franzke     Schatz

Bezirksstadträtin für BzBm    Bezirksstadtrat


 

KARTENAUSSCHNITT mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Entwurfs zum

Geltungsbereich
Bebauungsplan 5-121

 

 

 

Aktueller Anlass der Planaufstellung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-121 ist die Absicht zur Nachnutzung der ehemaligen Geschützgießereihallen als Gewerbestandort.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Festsetzung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO

 

 
 

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