Drucksache - 0557/XXI
Schlussbericht
Vorg.: Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom Beschluss des Bezirksamts vom 28. August 2018 über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-121 – Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14. Februar 2019, Drucksache Nr. 1194/XX. Wahlperiode. Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG und § 6 Abs. 2 AGBauGB über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-121 – Vorlage zur Beschlussfassung vom 23. November 2022, Drucksache Nr. 0557 / XXI. Anl.: Übersichtsplan mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5‑121
Der Bebauungsplan 5-121 vom 20. Oktober 2021 ist durch die Verordnung des Bezirksamtes Spandau von Berlin vom 20. Dezember 2022 festgesetzt und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 04. Februar 2023 auf Seite 26 verkündet worden. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Berlin-Spandau, den 13. Juni 2023
Franzke Schatz Bezirksstadträtin für BzBm Bezirksstadtrat
KARTENAUSSCHNITT mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Entwurfs zum
Aktueller Anlass der Planaufstellung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-121 ist die Absicht zur Nachnutzung der ehemaligen Geschützgießereihallen als Gewerbestandort.
Ziele und Zwecke der Planung Festsetzung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO
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