Drucksache - 0323/XXI  

 
 
Betreff: Neukonstituierung des Beirates für Partizipation und Integration
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm Dr. Brückner 
Verfasser:BzBm Dr. Brückner 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Partizipation und Integration Entscheidung
04.07.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Partizipation und Integration      
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
07.09.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Anlagen:
Geschäftsordnung P-I-Beirat vom 19.01.2022

Auf Basis der Beratungen im Ausschuss für Partizipation und Integration wurde die durch den Bezirksbeirat für Partizipation und Integration eingereichte Liste der Vereine durch das Bezirksamt beschlossen. Das Bezirksamt beruft im Anschluss die Mitglieder und Stellvertretungen für den Bezirksbeirat für Partizipation und Integration in der XXI. Wahlperiode auf Basis der Vorschläge der vom aktuellen Beirat empfohlenen 16 Vereine.

 

Die Amtszeit der Vereine und ihrer berufenen Mitglieder und Stellvertretungen endet mit der Konstituierung des Beirats der darauffolgenden Wahlperiode der BVV. Bis dahin tagt der Beirat in bisheriger Zusammensetzung.

 

Liste der Vereine zur Benennung von Mitgliedern des nächsten Bezirksbeirates für Partizipation und Integration:

 

  • Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
  • Chance-Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH (Chance BJS gGmbH)
  • Deutsch-Serbische Gesellschaft für Zusammenarbeit e.V.
  • Evangelischer Kirchenkreis Spandau
  • Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V.
  • Gesellschaft für interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGmbH)
  • NBÛN, Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen und ihre Familien
  • Deutsch-Iranische Frauen im Komitee Unterstützung der pol. Gefangenen im Iran e.V.
  • Oase Tunesisch-deutsche Jugendförderung e.V.
  • rkischer Sprach- und Kultur Berlin e.V.
  • Spandauer Bündnis gegen Rechts
  • Begleitprogramm „Learning by doing - Berliner Stadtmission
  • Kamerun Kultur Verein e.V.
  • Berliner Gesellschaft für Förderung interkultureller Bildung und Erziehung e.V. (BGFF e.V.)
  • Islamische Gemeinde Spandau e.V.
  • Spandauer Jugend e.V.

 

 

Begründung

Nach § 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin (PartIntG) wird in jedem Bezirk ein Bezirksbeirat für Partizipation und Integration gebildet. Die zu berufenden Mitglieder sollen möglichst die Vielfalt der Migrationsgesellschaft des jeweiligen Bezirks abbilden und eine Expertise und praktische Kenntnisse in Fragen der Partizipation und Teilhabe der Menschen mit Migrationsgeschichte mitbringen.

Aufgabe des Beirates ist es, das Bezirksamt in allen Fragen der Partizipation, der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu beraten und zu unterstützen. Der Bezirksbeirat kann nach Maßgabe des §9 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes eine Vertretung in die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung oder der Bezirksverordnetenversammlung entsenden (§ 19 Absatz 1 PartIntG). Eine enge Verzahnung und Austausch insbesondere zwischen den bezirklichen Ausschüssen für Partizipation und Integration und dem Bezirksbeirat ist vom Gesetzgeber angestrebt.

 

Der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration in Spandau umfasst nach § 3 Abs. 2 seiner Geschäftsordnung bei seiner Berufung höchstens 18 stimmberechtigte Mitglieder. Veränderungen oder Erweiterungen in der Zusammensetzung kann nur der Beirat der BVV vorschlagen.

 

Das zweistufige Auswahlverfahren wird vom Bezirksamt festgelegt und durchgeführt. Demnach wählt der amtierende Beirat (Zusammensetzung gemäß Drs. 0337/XX der Bezirksverordnetenversammlung Spandau) auf Basis des Gesetzes zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin und seiner Geschäftsordnung aus den in Spandau tätigen Vereinen bis zu 18 aus, legt diese dem Ausschuss für Partizipation und Integration vor und lässt die Vereine durch Beschluss des Bezirksamtes wählen. Die Vereine benennen nach Beschluss des Bezirksamtes die Mitglieder und ihre Stellvertreter.

 

Im bisherigen Beirat wurde die vorstehende Liste der berechtigten Vereine abgestimmt. Von 19 hauptsächlich im Bereich der Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte tätigen Vereinen Spandaus wurden die vorgenannten 16 zur Benennung von Mitgliedern empfohlen, drei weitere erhielten keine Empfehlung. Die 16 genannten Vereine erfüllen gem. § 3 der Geschäftsordnung des Beirates die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft.

 

Im August/September 2022 sollen die neuen Vereine durch Beschluss des Bezirksamtes gewählt werden. Der Beschluss ist Vorlage für das Bezirksamt, das auf Basis der Vorschläge der Vereine die tatsächlichen Mitglieder und die jeweiligen Stellvertretungen beruft.

 

Link zur Webseite des Bezirksbeirates für Partizipation https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/gremien/migrations-und-integrationsbeirat/

 

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz - PartMigG), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842).

 
 

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