Drucksache - 0153/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für die Dauer der XXI. Legislaturperiode zu stimmberechtigten Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern auf Voschlag der Träger folgende Personen in den Jugendhilfeausschuss:
Begründung Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für den Geschäftsbereich Jugend und Gesundet des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der BVV gebildet. Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der BVV gewählt. Für jedes Mitglied ist ein stellv. Mitglied zu bestimmen (§ 35 Abs. 6 und 9 AGKJHG). Gemäß § 50a (1) GO BVV Spandau wird die Auswahl im Ältestenrat beraten. Dies erfolgte mit Umlaufbeschluss am 10.03.2022.
Rechtsgrundlagen Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28. Februar 2001 (GVBl. S. 61) z uletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134) zuletzt geändert durch Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. S. 995). |
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Bezirksamt Spandau
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