Drucksache - 2366/XX
Beschlusstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln an der Ausfahrt der Tankstelle Streitstraße/Goltzstraße in Richtung Goltzstraße durch bauliche Änderung gesichert werden kann.
Schlussbericht
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 29.06.2022 zu dem Antrag der Linksfraktion vom 23.06.2021, Drucksache Nr. 2366/XX Das Bezirksamt erlaubt sich eingangs den Hinweis auf die fehlende eigene Zuständigkeit bei der Überwachung des Fließverkehrs.
Die Ausfahrt der Tankstelle in der Goltzstraße befindet sich im Bereich der dortigen Einbahnstraße (Abschnitt Streitstraße – Carossastraße). Dies ist durch Beschilderung eindeutig ausgewiesen und für die Verkehrsteilnehmenden erkennbar. Lediglich das Radfahren ist in diesem Abschnitt in Gegenrichtung zulässig (Zeichen 220-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „Einbahnstraße“ mit Zusatzzeichen 1022-10 StVO „Radfahrer frei“). Die Verbreiterung des nördlichen Gehweges in der Goltzstraße in diesem Abschnitt würde diese Regelung unterbinden und im Einmündungsbereich Streitstraße insbesondere in die Aufstellfläche für den Radverkehr eingreifen ohne das widerrechtliche Linksabbiegen aus der Ausfahrt baulich wirksam zu unterbinden. Zudem wäre ein Umbau mit erheblichen Kosten verbunden. Haushaltsmittel hierfür stehen nicht zur Verfügung.
Somit ist in dem bezeichneten Bereich kein Regelungsdefizit gegeben (Vgl. Begründung des Ursprungsantrages: „Die rechtliche Situation ist eindeutig (…)“), sondern allenfalls ein Überwachungsbedarf.
Das Bezirksamt bittet darum, den Beschluss der BVV hiermit als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 15.08.2022 Das Bezirksamt
Dr. Brückner Schatz Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Gegenstimmen: 3 Bezv. der Frakion der CDU
Enthaltungen: 1 Bezv. der Fraktion der FDP |
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