Drucksache - 2366/XX  

 
 
Betreff: Tankstellenausfahrt Goltzstraße sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
Verfasser:BezStR Schatz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.06.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via BigBlueButton (Videositzung) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Entscheidung
24.02.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte, digital via BigBlueButton vertagt   
05.05.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur Mitberatung
15.03.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 10.02.2022
2. Version vom 07.03.2022
3. Version vom 20.04.2022
4. Version vom 09.05.2022
5. Version vom 04.10.2022

Beschlusstext:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln an der Ausfahrt der Tankstelle Streitstraße/Goltzstraße in Richtung Goltzstraße durch bauliche Änderung gesichert werden kann.

 

 

Schlussbericht

 

 

Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 29.06.2022

zu dem Antrag der Linksfraktion vom 23.06.2021, Drucksache Nr. 2366/XX

 

Das Bezirksamt erlaubt sich eingangs den Hinweis auf die fehlende eigene Zuständigkeit bei der Überwachung des Fließverkehrs.

 

Die Ausfahrt der Tankstelle in der Goltzstraße befindet sich im Bereich der dortigen Einbahnstraße (Abschnitt Streitstraße Carossastraße). Dies ist durch Beschilderung eindeutig ausgewiesen und für die Verkehrsteilnehmenden erkennbar. Lediglich das Radfahren ist in diesem Abschnitt in Gegenrichtung zulässig (Zeichen 220-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „Einbahnstraße“ mit Zusatzzeichen 1022-10 StVO „Radfahrer frei“).

Die Verbreiterung des nördlichen Gehweges in der Goltzstraße in diesem Abschnitt würde diese Regelung unterbinden und im Einmündungsbereich Streitstraße insbesondere in die Aufstellfläche für den Radverkehr eingreifen ohne das widerrechtliche Linksabbiegen aus der Ausfahrt baulich wirksam zu unterbinden. Zudem wäre ein Umbau mit erheblichen Kosten verbunden. Haushaltsmittel hierfür stehen nicht zur Verfügung.

 

Somit ist in dem bezeichneten Bereich kein Regelungsdefizit gegeben (Vgl. Begründung des Ursprungsantrages: „Die rechtliche Situation ist eindeutig (…)“), sondern allenfalls ein Überwachungsbedarf.

 

 

Das Bezirksamt bittet darum, den Beschluss der BVV hiermit als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin-Spandau, den 15.08.2022

Das Bezirksamt

 

 

 

Dr. Brückner       Schatz

Bezirksbürgermeisterin     Bezirksstadtrat

 


Gegenstimmen:

3 Bezv. der Frakion der CDU

 

Enthaltungen:

1 Bezv. der Fraktion der FDP

 
 

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