Drucksache - 1982/XX
Schlussbericht
Mit Beschluss vom 28.04.2021 wurde das Bezirksamt Spandau durch die Bezirksverordnetenversammlung beauftragt, sich bei er zuständigen Senatsverwaltung für die Änderung der „Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung“ dahingehend einzusetzen, als dass betreffenden Schulen – wie bspw. dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - die Möglichkeit eingeräumt wird, nach Bedarf weitere grundständige Klassenzüge einzurichten.
Um diesem Auftrag nachzukommen, hat sich das Bezirksamt Spandau an die für das Schulwesen im Land Berlin zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt und diese um eine Prüfung des Sachverhaltes sowie um eine Stellungnahme gebeten. Im Ergebnis ihrer Prüfung teilt die Senatsbildungsverwaltung mit Schreiben vom 29.06.2021 mit, dass in XVIII. Legislaturperiode nicht mehr mit einer solchen Änderung der Verordnung zu rechnen ist. Das entsprechende Schreiben liegt als Anlage bei.
Auf erneute Nachfrage bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, ob es beabsichtigt ist, innerhalb der neuen Legislaturperiode die Rechtsverordnung dahingehend zu ändern, dass die Einrichtung von zusätzlichen grundständigen Zügen / Klassen an den jeweiligen Schulen besonderer pädagogischer Prägung je nach entsprechender Bedarfslage geändert wird, gibt es derzeit keine Tendenz, dass diesem Begehren nachgegangen wird. Ob es ein grundsätzliches Umdenken zu dieser Thematik geben wird, bleibt abzuwarten, da hierüber letztendlich die neue Hausleitung (Senatorin, StS) entscheidet.
Ich bitte, den Antrag damit als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 02. Juni 2021
Dr. Carola Brückner Frank Bewig Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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