- Inwieweit wurden die Regelungen des Städtebaulichen Vertrags – 15 Veranstaltungen pro Jahr – in der Vergangenheit umgesetzt?
- Wurde, wenn diese Regelung nicht umgesetzt wurde, die vereinbarte Vertragsstrafe eingefordert?
2.1. Wenn nein, warum nicht?
- Über welchen Zeitraum wurde diese Regelung ausgesetzt, da in der Eventhalle Flüchtlinge untergebracht wurden?
- Aus welchem Grund wurde nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Land Berlin nicht umgehend der geplante Betrieb einer Eventhalle wieder aufgenommen?
- Wurde der zukünftige Betreiber über die Regelungen des Städtebaulichen Vertrages in Kenntnis gesetzt?
- Wie werden die Regelungen des Städtebaulichen Vertrages in Zukunft unter Regie des neuen Betreibers umgesetzt?