Drucksache - 1566/XX
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich für das Haushaltsjahr 2019 im Kapitel 4042 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach SGB VIII und Inobhutnahme bei Titel 67184 T Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII außerhalb Berlins bis zur Höhe von 290.000,00 EUR werden genehmigt. Einstimmig
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Bezirksamt Spandau
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