Drucksache - 1493/XX
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenenüberplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2019
im Kapitel 4040 Förderung von Familien und familiärer Erziehung
bei Titel 67154T Sozialpädagogische Hilfen in Ausbildungsprojekten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 440.000,00 EUR
werden genehmigt.
Begründung: Aus dem Titel werden Jugendberufshilfemaßnahmen von freien Trägern gezahlt. Es handelt sich um individuelle Rechtsansprüche im Einzelfall auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 und 3 SGB VIII.
Der Mehrbedarf gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 bzw. dem Ansatz 2019 ergibt sich aus (berlinweiten) Stückkostensteigerungen. Eine vorliegende Basiskorrekturzusage der Senatsverwaltung für Finanzen für diese Maßnahmen bezieht sich nur auf Mengensteigerungen, so dass mit einer vollständigen Basiskorrektur derzeit nicht gerechnet werden kann.
Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber.
Die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen in überplanmäßige Ausgaben ist im vorliegenden Fall gemäß Nr. 26.1.2 Buchstaben a. und c. des Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2019 vom 28.12.2018 nicht erforderlich, weil diese Ausgaben im T-Teil der Globalzuweisung geleistet werden und dem Grunde nach auf Rechtsvorschriften beruhen.
Berlin-Spandau, den 29. Oktober 2019
Hanke Stellv. Bezirksbürgermeister
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