Auszug - Milieuschutzgebiet in der Neustadt I - überwiesen aus 17. BVV (21.03.2018) - vertagt in Sta-Sitzungen am 03.07.2018 und 04.09.2018
Bezv. Liedtke berichtet zum Antrag. Dieser wird in Zusammenhang mit dem Antrag von TOP 4 behandelt. BezStR Bewig wird gebeten, den aktuellen Sachstand zu beiden Anträgen zu erläutern. Der Sachstand ist wie folgt: Die Soziale Haltungsverordnung für die Gebiete „Spandau Neustadt“ und „Spandau Wilhelmstadt“ wurde beschlossen. Die Verordnung wurde am 18.06.2020 aufgestellt und am 05.07.2020 im Amtsblatt bekanntgemacht. Die Verordnung ist am 23.06.2020 festgesetzt worden, bekanntgemacht am 03.07.2020 und in Kraft getreten am 04.07.2020. Derzeit wird, resultierend aus vertiefenden Untersuchungen, ein Kriterienkatalog erarbeitet und anschließend abgestimmt. In Folge wird ein Bezirksamtsbeschluss vorbereitet, der auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben wird. Ein Homepage-Auftritt ist in Vorbereitung und wird öffentlich gestellt. Derzeit wird das Thema Vorkaufsrecht in Richtung öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften erarbeitet. Mit den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften ist zeitnah ein erstes Gespräch geplant. In diesem Gespräch soll geklärt werden, wie mit der Möglichkeit von Vorkaufsrechten umgegangen werden soll bzw. kann, sollte es zu solchen Fällen kommen. Ein Flyer ist in Arbeit, der alle betroffenen Haushalte über ihre Rechte bezogen auf Beratungsangebote informiert.
Nach den Ausführungen von BezStR Bewig schlägt Bezv. Liedtke vor, beide Antrage (Drks. 0726/XX und 0728/XX) als erledigt durch Tätigwerden des Bezirksamtes zu erklären.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag einstimig zu.
Der Antrag 0726/XX wird durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt erklärt. |
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