Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes
BezStR Bewig teilt mit, dass der Senat für sich gefordert wäre, im Bezug auf den Flughafen Tegel Lärmschutzzonen, festzulegen. Diese Festlegungen liege warscheinlich Ende des Jahres vor. Der Senat habe geprüft, welche Bauvorhaben in dieses Gebiet fallen. Das angesprochene Gebiet umfasst u.a. die Fläche des Bebauungsplans Saatwinkler Damm. Es würde bedeuten, dass dort ein Baustopp – solange wie der Flughafen Tegel in Betrieb wäre – vorliegen müsse. Es gebe aber die Möglichkeit Ausnahmetatbestände zu definieren. Das habe auch der Senat an bestimmten Stellen getan. Eine Quartiersvervollständigung käme in Betracht. Bei einer Quartiersvervollständigung entstehe kein komplett neues Quartier. Wenn man Flächen ergänze, die im Rahmen eines Quartiers vervollständigt werden, gäbe es eine Begründung für einen Ausnahmetatbestand. Man könne also eine Ausnahmegenehmigung erteilen und daher sei der Geschäftsbereich in Kontakt mit dem Senat um einvernehmlich zu agieren. Ein Ausnahmetatbestand könne fachlich begründet werden. BezStR Bewig führt an, dass in einem der nächsten Stadtentwicklungsausschusse über Themen wie die Planreife beraten werden wird.
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