Auszug - Weiterhin Gewerbeflächen im B-Plan VIII 516!  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 05.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1345/XX Weiterhin Gewerbeflächen im B-Plan VIII 516!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPStadtentwicklung
Verfasser:Bittroff 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Bezv. Unger äußert, dass das Gebiet in der Rhenaniastraße erhalten werden solle, wenn auch nur temporär, bis die Gewerbetreibenden, die heute hier auch zahlreich erschienen seien, mit Ersatzflächen versorgt werden können. Es geht der FDP-Fraktion nicht darum, den Wohnungsbau gänzlich zu verhindern, sondern eine Möglichkeit zu schaffen, den Gewerbetreibenden mehr Zeit einzuräumen.

Es wurde ein Rederecht für die Gewerbetreibenden beantragt (s.o.).

Herr Lang, von dem Gewerbe Gartenmöbel Lang, beteiligt sich für die Gewerbetreibenden an der Diskussion. Er spricht für die 6 anderen anwesenden Gewerbetreibenden. Sie haben das Problem, dass der Flächennutzungsplan nicht so aussieht, wie sie es wünschen. Die Gewerbetreibenden sind im Vorfeld davon ausgegangen, dass sie in der Rhenaniastraße mitintegriert seien. Diese Vorstellung habe sich komplett zerschlagen. Es sei ein Wohnbaugebiet entstanden. Die Gewerbetreibenden sehen das Problem, dass in Berlin immer mehr Wohnungen gebaut werden und Gewerbe nicht mehr gewünscht bzw. nur zu hohen Preisen gewünscht sei. Deswegen wurde die Forderung aufgestellt, dass der Gewerbehof bleiben solle. Er fragt, wieso könne man Gewerbe nicht mit in ein Wohnbaugebiet integrieren?

 

Die Gewerbetreibenden erbitten sich Unterstützung.

 

BezStR Bewig erläutert, dass der Prozess, dass die Rhenaniastraße für Wohnungsbau vorgesehen sei, uralt sei. Es wurde anfangs diskutiert, in welcher planungsrechtlichen Situation dieses Gebiet entwickelt werden solle. Der Geschäftsbereich habe gesagt, dass das Gewerbe im städtebaulichen Wettbewerb berücksichtigt werden solle. Der Bezirk hatte dies immer im Blick, dennoch war klar, dass es maßgeblich eine Wohnungsbaufläche werde.

 

BezStR Bewig führt an, dass SenStadt dem Geschäftsbereich einen Vermerk zugeschickt habe und BezStR Bewig verliest diesen:

 

Anlagen: Schreiben von Staatssekräter Scheel, Übersicht der Gewerbetreibende

Protokollnotiz aus der Senatssitzung vom 17.09.19

 

Anlass ist, dass der Stadtentwicklungsausschuss Spandau zur geplanten Befassung im Stadtentwicklungsausschuss um eine Zusammenfassung der Abstimmung mit den Gewerbetreibenden durch SenStadt und SenWirtschaft gebeten hat.

 

Sachstand der Abstimmung mit den Gewerbetreibenden:

 

Zur Entwicklung des Wohnungsbaustandorts Rhenaniastraße wurden die bestehenden Gewerbemietverhältnisse zum Jahresende 2018/2019 mit einer Frist zum 01.01.2020 gekündigt. Die Gewobag ist seit Anfang Januar zum Dialog bereit und in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden. Beim ersten runden Tisch „Gewerbe Rhenaniastraße 35“ wurde den Gewerbetreibenden Unterstützung bei der Suche nach Ersatzflächen zugesagt. Was in der Bürgersprechstunde mit Senatorin Lompscher am 24.06.19 bestätigt wurde.

 

Zwei kleinere Betriebe konnten auf der Insel Gartenfeld Ersatz finden.

 

Viele Ersatzflächen können nur befristet angeboten werden, weshalb sie von den Gewerbetreibenden abgelehnt worden sind. Außerdem tragen höhere Mieten und der Umzug in andere Bezirke zum Scheitern bei der Suche nach Ersatzflächen bei. Parallel wurde SenWirt mit Schreiben vom 30.07.19 bei der Suche nach Ersatzflächen und der Zurückstellung der Bedenken gegen das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan gebeten. Bei der Senatssitzung am 17.09.19 hat SenWirt der Änderung des Flächennutzungsplan zugunsten von Mischgebietsfläche zu Wohngebietsfläche zugestimmt.

 

Am 01.10.2019 fand der zweite runde Tisch statt, bei dem die Gewerbetreibenden erneut um Unterstützung gebeten haben.

Die Gewobag ist bereit, die Mietverhältnisse erneut um 3 Monate zu verlängern. Es wird jedoch angemerkt, dass die Kündigung odnungsgemäß mit einer angemessenen Frist erfolgt ist und über den 31.03.2020 hinaus eine weitere Verlängerung der Mietverhältnisse ausgeschlossen ist. Auch wenn das Ergebnis der Bemühungen nach Ersatzflächen nicht zufriedenstellend ist, hat sich der Senat zur zügigen Umsetzung des Wohnungsbauvorhabens positioniert.

 

An der umfangreichen Diskussion beteiligen sich BezStR Bewig, Bezv. Bittroff, Bezv. Christ, Bezv. Hofmann, Bezv. Leschewitz, Bezv. Unger, Bezv. Bals, Bezv. Zeidler, Bezv. Wieczorek-Hahn, Herr Lang.

 

Die Ausschussvorsitzende Bezv. Bittroff lässt über diesen Antrag abstimmen:

 

Dafür:

1 Bezv. der FDP-Fraktion, 2 Bezv. und 1 Bgd. der AfD-Fraktion

 

Dagegen:

3 Bezv. und 1 Bgd. der CDU-Fraktion, 3 Bezv. und 1 Bgd. der SPD-Fraktion und 1 Bezv. der Linksfraktion

 

Enthaltung:

1 Bezv. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 


 
 

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