Auszug - Stadtumbau gemäß §§171a-d BauGB für Haselhorst und Siemensstadt
Bezv. Leschewitz führt an, dass wenn es zu einer Verbesserung des Wohnumfelds kommen werde, es automatisch zu einer Aufwertung kommen werde. Wenn es zu einer Aufwertung kommen werde, müsse sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen für die Menschen dort sozialverträglich seien. Daher schlägt die Linksfraktion vor, den Stadtumbau gem. § 171 a-d BauGB zu machen. Man solle prüfen, ob ein Sozialplan aufgestellt werden müsse. Herr Schulte antwortet darauf, dass dies eher ein soziales Erhaltungsgebiet entspreche, hier gehe es aber um Stadtumbau. Es gehe hier darum, dass mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept städtebauliche Maßnahmen definiert werden, die in den entsprechenden räumlichen Gebietskulissen durchgeführt werden sollen. Man würde damit eine präventive Kontrolle über die öffentlichen Maßnahmen legen. Herr Schulte führt weiterhin an, dass, wenn man sich den Leitfaden zum Stadtumbau anschaue, der Leitsatz laute: Die Verfasser sagen, dass man nach Möglichkeit nach Einvernehmen mit Eigentümern und Grundstücksnutzern agieren solle. Nur wenn sich belastbare Anzeichen ergeben, dass bestimmte Entwicklungen stattfinden, die sich bewusst gegen das Entwicklungsziel stellen, dann solle eine solche Satzung in Betracht gezogen werden. Herr Schulte äußert sich abschließend, dass es hier also um die städtebauliche Kompente gehe und nicht um soziale Erhaltung.
Die Ausschussvorsitzende Bezv. Bittroff lässt über diesen Antrag abstimmen: Dafür: 3 Bezv. der SPD-Fraktion, 1 Bezv. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Bezv. der Linksfraktion, 1 Bgd. der SPD-Fraktion.
Dagegen: 3 Bezv. der CDU-Fraktion, 1 Bezv. der FDP-Fraktion, 2 Bezv. der AfD-Fraktion , 1 Bgd. der CDU-Fraktion und 1 Bgd. der AfD-Fraktion.
Der Antrag ist damit abgelehnt.
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