Auszug - Bebauungsplan 5-91 für die Grundstücke Schulstr. 13-20, Metropolitan Park 61/69 sowie Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Staaken im Blatt 8273, Blatt 8281 und eine westliche Teilfläche des Grundstücks Brunsbütteler Damm 431, 435, 437 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken. - Information über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 06.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv. Unger bittet um Auskunft, an welcher Stelle des Bauvorhabens die Bebauungsflächen kompensiert werden, die durch den von der Denkbehörde vorgeschlagenen Verzicht auf Haus 12 entstehen. Wieviel Wohnheiten verliert der Bauherr durch den Einwand der Denkmalbehörde?

 

Herr Bosselmann erklärt, durch den Wegfall gingen keine Wohneinheiten verloren, da die Fläche an zwei anderen Gebäuden kompensiert werden kann. Auch der errechnete Bedarf an Kita- und Schulplätzen bleibt unverändert.

 

Bezv. Hofmann erkundigt sich zu S. 15 des Bebauungsplans. Gilt auf der geplanten Privatstraße die StVO und ist die Straßenverkehrsbehörde dann für diese Straße zuständig?

 

BezStR Bewig erläutert hier, dass es sich tatsächlich um eine Privatstraße handet mit Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Alles weitere fällt unter die Verwaltung des Eigentümers.

 

Weiter erkundigt sich Bezv. Hofmann zu S. 23 des Bebauungsplans. Fällt die Bauverpflichtung weg?

 

Herr Bosselmann gibt an, die Formulierung der Bauverpflichtung sei sehr eng an die Formulierungsvorgaben der Berliner Senatsverwaltung gehalten. Somit entspricht die Bauverpflichtung auch den Vorgaben, die durch die Senatsverwaltung gemacht werden. Die Ausschussvorsitzende, Fr. Bittroff, richtet eine Bitte an das Amt, den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses den aktuellen Text der Bauverpflichtung zur Verfügung zu stellen.

 

Bezv. Wieczorek-Hahn erkundigt sich zum Thema Artenschutz (S. 2). Sie möchte wissen, ob die sich auf dem Gelände befindenden Zauneidechsen eingesammelt und umgesiedelt werden.

 

BezStR Bewig erklärt, hier liege die Verantwortung bei dem Investor. Dieser ist für die Umsetzung der Echsen verantwortlich. Das Bezirksamt ist gfs. bei der Flächenfindung behilflich.

 

Bezv. Bittroff erkundigt sich zu S. 18 des Bebauungsplans. Es handelt sich hier um einen Verkehrsknotenpunkt, der lt. Bebauungsplan nicht mit einer Lichtsignalanlage ausgerüstet werden soll. Erfolgt in Zukunft einmal die Anbindung zur L20, ist eine Lichtsignalanlage dringend erforderlich. Um hier eine große zeitliche Verzögerung zu vermeiden, wäre es hilfreich, schon jetzt die Lichtsignalanlage in die Planung mit aufzunehmen.

 

BezStR Bewig erklärt, dass lt. Untersuchungsergebnis die Aufstellung einer Lichtsignalanlage nicht erforderlich ist. Von Seiten der Senatsverwaltung ist in absehbarer Zeit die Anbindung der L20 nicht geplant, die Installation einer Lichtsignalanlage wird daher nicht berücksichtigt.

 

Bezv. Bittroff merkt an, dass das Thema Verkehrssicherungsplicht im B-Plan nicht enthalten ist. Wird es in Bezug auf Beleuchtung, Instandsetzung der Wege etc. eine Äußerung im städtebaulichen Vertrag geben?

 

Herr Bossel erklärt, der private Eigentümer bzw. der Investor sind hier rechtlich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu vollziehen.

 

Herr Hofmann erklärt die Wichtigkeit einer rechtlichen Bindung auch für die Zukunft eines Bauprojekts. Die SPD-Fraktion ist daher der Ansicht, dass die Schaffung von Privatstraßen ungeeignet ist, um diese Bindung in neuen Bauplänen berücksichtigen zu können.


 
 

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