Auszug - Bebauungsplan 5-74 für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Daumstraße, der südlichen Grenze der Schwielowseestraße und ihrer westlichen Verlängerung bis zur Havel und der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst. - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 06.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BezStR Bewig erläutert den Antrag zum Bebauungsplan 5-74.

 

Bezv. Hofmann erkundigt sich, ob auf dem Gebiet Havelgarten/Scharmützelseeweg ein Spielplatz vorgesehen ist. Sollte dies der Fall sein, bittet er um Auskunft, ob dieser durch öffentliche Mittel oder durch die Gewobag finanziert wird.

 

Herr Schönberger (Stadtentwicklungsamt) teilt mit, dass der Spielplatz durch die Gewobag finanziert wird. Es handelt sich um ein ca. 300 m² großes Gelände und um ein zusätzliches Gelände, das vom Bezirksamt zur Verfügung gestellt wird. Das gesamte Gelände soll soviel Platz bieten, so dass ein Spielplatz für viele Alterstufen errichtet werden kann.

 

Bezv. Bittroff sieht hier eine Diskrepanz in der Planung durch die Querung der Daumstraße und stellt die Tauglichkeit für alle Altersklassen in Frage. Herr Schönberger erklärt die Unterscheidung von „öffentlichen Spielplätzen“ und „bauordnungsrechtlich vorgesehenen Spielplätzen“ (für Kleinstkinder bis zum Schulalter). Der B-Plan in seinem derzeitigen Zustand enthält die „bauordnungsrechtlichen Spielplätze“ noch nicht. Die vorgesehene Fläche soll besonders ein Angebot für Jugendliche schaffen, das durch die Bereitstellung eines „öffentlichen Spielplatzes“ gedeckt werden soll.

 

Auf Nachfrage durch Bezv. Werner teilt BezStR Bewig mit, dass für das aufgezeigte Gebiet vornehmlich die Schaffung von Wohnraum vorgesehen ist. Es wird nur Gewerbe angesiedelt, das mit dem Wohnen zusammenhängt. Herr Ehrlich (Gewobag) sagt die Errichtung einer Ladenzeile am „Platz am Wasser“ zu.

 

Bezv. Wieczorek-Hahn bewertet die Abstände zwischen den Gebäuden teilweise als zu gering und bemängelt zu kleine Grünflächen zwischen einzelnen Gebäuden. BezStR Bewig erklärt die baurechtliche Richtigkeit und wird durch Herrn Schönberger darin bestätigt, der erklärt, die Dichte der Gebäude an der Daumstraße trüge zum Lärmschutz bei, die nicht überbaubaren Flächen werden gärtnerisch angelegt.

 

Der Ausschuss entscheidet einstimmig über die Abwägung.


 
 

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