Auszug - Bürgerhaushalt 2020-0032 Parken im Landschaftsschutzgebiet durch Instandsetzung der hölzernen Straßenbegrtenzung verhindern gestellt von
Der Vorschlag zur Instandsetzung bzw. Erhaltung eines Holzbohlenzaunes zur hölzernen Straßenbegrenzung wurde nach Prüfung des Fachamtes an die Berliner Forsten übergeben, da diese Eigentümer sind. Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bezirksamt, der BezStR Otti wird nach Bitte der Mitglieder über den Stand bzw. das Ergebnis berichten. |
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Bezirksamt Spandau
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