Auszug - Bebauungsplan 5-11 für den Ausbau des Weinmeisterhornwegs zwischen Wilhelmstraße und Winzerstraße im Bezirk Spandau. Ortsteil Wilhelmstadt
Einleitend äußert sich BezStR Bewig, dass das Planungsrecht vorliegt und auch die Einwände der Bürger.
Herr Vogel führt an, dass die Abwägungstabelle vorliegt. Der Grund der Aufstellung ist der Ausbau des Weinmeisterhornweges, um die Verkehrssicherheit des Weinmeisterhornweges in seiner Funktion als Sammelstraße zu erhöhen. Es wird eine Inanspruchnahme von privaten Grundstücksflächen erforderlich sein. Herr Vogel berichtet über die Abwägung. Es wurde eine frühzeitige Behörenbeteiligung durchgeführt. Mit Schreiben vom 05.02.2019 wurden 36 Behörden angeschrieben. Von 24 Behörden kamen schriftliche Stellungnahmen zurück. Es fand eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 25.02. bis einschließlich 11.03.2019 statt. Es nahmen dabei 6 Bürger vor Ort Einsicht in die Planungsunterlagen und es wurden 4 Stellungnahmen abgegeben. Das Ergebnis ist, dass es keine Auswirkungen auf die Planzeichnungen hatte und dass die Begründung hinsichtlich Aussagen zur Investitionsplanung, zu Straßenbreiten, zum Regenwasser Konzept, zur Bereichsentwicklungsplanung ergänzt wurde und noch weitere Formulierungsvorschläge gemacht wurden.
Der Ausschuss nimmt die Ausführung zustimmend zur Kenntnis.
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