Auszug - Verschiedenes
Bezv. A. Meißner verliest folgenden Entwurf einer Beschlussempfehlung mit dem Betreff „Ordnungsamt auch in Zivil“:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Berliner Dienstkleidungsverordnung dahingehend geändert wird, dass die AOD und die VÜD der Berliner Ordnungsämter ihren Dienst erforderlichenfalls auch in Zivilkleidung versehen dürfen.
Der Ausschuss kommt einstimmig überein, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen und der BVV vorzulegen.
Zu der Frage des Bezv. Sonnenberg-Westeson bezüglich der Aufstellung von BeachFlags in der Altstadt führt BezStR Machulik aus, das Gestaltungshandbuch ist nicht Aufgabe des Ordnungsamtes. Hier liegt die Zuständigkeit beim Tiefbauamt. Die BeachFlags sind seitens der Straßenverkehrsbehörde, die die Genehmigungen im Straßenland für den Straßenbauträger vornimmt, in der Altstadt untersagt.
In Beantwortung der Frage des Bezv. Korus betreffend der Problematik „Grillen in Parkanlagen“, insbesondere Glienickepark, teilt BezStR Machulik mit, es ist richtig, dass das Bestreifen von Grünflächen zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört. Öffentliche Grillplätze gibt es nicht. Dementsprechend ist das Grillen in Parkanlagen illegal und muss aufgehoben werden. |
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