Auszug - Beistandsrecht deutlich machen
Wortprotokoll:
Das Bezirksamt wird beauftragt drauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Spandauer Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Nord auf das Beistandsrecht gemäß SGB X § 13 Abs. 4 (Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht) hingewiesen wird. Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben werden und integraler Bestandteil der Einladung sein.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0