Auszug - BTW 2017: Wildes Plakatieren durch Parteien in Spandau (Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD vom 08.10.2017) - überwiesen in der 13. BVV-Sitzung am 22.11.2017 auf Antrag der Fraktion der AfD - vertagt in der 10. BüO-Sitzung am 18.01.2018
Auf die Nachfrage des Bezv. Steinborn nach der Zuständigkeit des Ordnungsamtes bei der Plakatierung und Verstößen gegen die Vorschriften führt BezStR Machulik aus, die nichttechnische Straßenlandsondernutzung (welche die Plakatierung der Straßenlaternen meint) wird durch das SGA überwacht, wohingegen die technische Straßenlandsondernutzung (gemeint sind hier u. A. die großen Wahlkampfplakate auf Seitenstreifen) durch das Ordnungsamt kontrolliert wird.
Auf weitere Nachfrage des Bezv. Steinborn, wie viele Verstöße durch das Ordnungsamt registriert wurden, führt BezStR Machulik aus, dies muss beim SGA erfragt werden.
Auf eine weitere Nachfrage des Bezv. Steinborn führt BezStR Machulik aus, die Großplakate werden einzeln geprüft da es Einzelgenehmigungen gibt. |
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